27.02.2013 14:47 Uhr in Energie & Umwelt von Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Förderung von Kleinkläranlagen: zum Schutz Thüringer Gewässer
Kurzfassung: Förderung von Kleinkläranlagen: zum Schutz Thüringer GewässerNeue Richtlinie zur Förderung in KraftDie Thüringer Landesregierung unterstützt auch künftig die Bürgerinnen und Bürger bei der A ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 27.02.2013] Förderung von Kleinkläranlagen: zum Schutz Thüringer Gewässer
Neue Richtlinie zur Förderung in Kraft
Die Thüringer Landesregierung unterstützt auch künftig die Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde gerade überarbeitet und gilt bis Ende 2015. "Wir müssen noch mehr zum Schutz der Gewässer und zur Verbesserung der Wasserqualität in Thüringen tun. Deshalb weiten wir die Förderung zur Modernisierung von Kleinkläranlagen aus", sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz.
Gefördert werden nach der neuen Richtlinie die Aufwendungen für die Sanierung oder den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Auch ist die Förderung von Kleinkläranlagen für Grundstücke möglich, die in den nächsten 15 Jahren nicht an einen Kanal angeschlossen werden, sofern eine Sanierungs¬anordnung vorliegt.
Nach der neuen Förderrichtlinie kann beispielsweise der Ersatzneubau einer Kleinkläranlage für vier Personen mit 1.500 Euro gefördert werden. Alternativ zum Zuschuss können sich private Bauherren nun auch für ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 % entscheiden. Damit sollen die Investitionen erleichtert werden.
Die Förderanträge sind wie bisher bei den kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung, also bei den Abwasser¬zweckverbänden oder den eigenentsorgenden Städte und Gemeinden, zu stellen. Diese Aufgaben¬träger stehen den Antragsstellern beratend zur Seite.
"Mit der neuen Richtlinie knüpfen wir an die Erfolge der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen an und unterstützen die Bevölkerung in den ländlich strukturierten Gebieten", sagte der Umweltminister. Um noch mehr Kleinkläranlagen im Freistaat auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, hat die Landesregierung im Haushaltsansatz die jährlichen Mittel für die Förderung von Kleinkläranlagen von bisher 1,5 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro erhöht.
Seit der Einführung der Förderung von Kleinkläranlagen im Jahr 2009 konnten 2.438 Anlagen bezuschusst werden.
Detailinformationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank www.aufbaubank.de unter "Förderprogramme A-Z" sowie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz unter www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/kleinklaeranlagen.
Anne Holl
Stellv. Pressesprecherin
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Deutschland
Telefon: 0361/3799 922
Telefax: 0361/3799 939
Mail: poststelle@tmlnu.thueringen.de
URL: http://www.thueringen.de/tmlnu
Neue Richtlinie zur Förderung in Kraft
Die Thüringer Landesregierung unterstützt auch künftig die Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde gerade überarbeitet und gilt bis Ende 2015. "Wir müssen noch mehr zum Schutz der Gewässer und zur Verbesserung der Wasserqualität in Thüringen tun. Deshalb weiten wir die Förderung zur Modernisierung von Kleinkläranlagen aus", sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz.
Gefördert werden nach der neuen Richtlinie die Aufwendungen für die Sanierung oder den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Auch ist die Förderung von Kleinkläranlagen für Grundstücke möglich, die in den nächsten 15 Jahren nicht an einen Kanal angeschlossen werden, sofern eine Sanierungs¬anordnung vorliegt.
Nach der neuen Förderrichtlinie kann beispielsweise der Ersatzneubau einer Kleinkläranlage für vier Personen mit 1.500 Euro gefördert werden. Alternativ zum Zuschuss können sich private Bauherren nun auch für ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 % entscheiden. Damit sollen die Investitionen erleichtert werden.
Die Förderanträge sind wie bisher bei den kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung, also bei den Abwasser¬zweckverbänden oder den eigenentsorgenden Städte und Gemeinden, zu stellen. Diese Aufgaben¬träger stehen den Antragsstellern beratend zur Seite.
"Mit der neuen Richtlinie knüpfen wir an die Erfolge der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen an und unterstützen die Bevölkerung in den ländlich strukturierten Gebieten", sagte der Umweltminister. Um noch mehr Kleinkläranlagen im Freistaat auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, hat die Landesregierung im Haushaltsansatz die jährlichen Mittel für die Förderung von Kleinkläranlagen von bisher 1,5 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro erhöht.
Seit der Einführung der Förderung von Kleinkläranlagen im Jahr 2009 konnten 2.438 Anlagen bezuschusst werden.
Detailinformationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank www.aufbaubank.de unter "Förderprogramme A-Z" sowie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz unter www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/kleinklaeranlagen.
Anne Holl
Stellv. Pressesprecherin
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Deutschland
Telefon: 0361/3799 922
Telefax: 0361/3799 939
Mail: poststelle@tmlnu.thueringen.de
URL: http://www.thueringen.de/tmlnu
Weitere Informationen
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN),
, 99096 Erfurt, Deutschland
Tel.: 0361/3799 922; http://www.thueringen.de/tmlnu
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