Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. Norbert Gross mit dem Großen Verdienstkreuz ausgezeichnet

Kurzfassung: Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. Norbert Gross mit dem Großen Verdienstkreuz ausgezeichnet Der Herr Bundespräsident hat Herrn Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. Norbe ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 27.02.2013] Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. Norbert Gross mit dem Großen Verdienstkreuz ausgezeichnet

Der Herr Bundespräsident hat Herrn Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. Norbert Gross für seine besonderen Verdienste um das Gemeinwohl das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Herr Prof. Dr. Dr. Norbert Gross, in Karlsruhe geboren, ist hier seit 1969 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1995 ist er Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof.
Grund für die hohe Auszeichnung ist das von Herrn Prof. Dr. Dr. Gross neben seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit entfaltete große und vielfältige ehrenamtliche Engagement. Von Beginn seines Berufslebens an hat er sehr intensiv in verschiedenen Standesvertretungen der Rechtsanwaltschaft mitgewirkt, zuletzt bis November 2011 als Präsident der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Lange Jahre war er Vorsitzender des Vereins der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e.V., dessen Ehrenvorsitzender er seitdem ist. Ehrenamtlich gewirkt hat er auch in zahlreichen Ausschüssen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltsvereins, dessen Vorstand er von 2001 bis 2009 angehörte.
Ein besonderer Schwerpunkt der Betätigung von Herrn Prof. Dr. Dr. Gross, der das französische Diplôme d"Etudes Supérieurs und den Grad eines Docteur en Droît erworben hat, lag auf dem internationalen Austausch der Justiz und der Anwaltschaft. Von 1991 bis 1998 war er Vizepräsident des Europäischen Schiedsgerichtshofs in Straßburg, seit 2008 leitet er als Präsident die in Brüssel ansässige Europäische Vereinigung der Anwaltschaften bei den obersten Gerichtshöfen. Ferner war er im Vorstand von Eurojuris Deutschland und Eurojuris International sowie Mitglied im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main und der Societé de Législation comparée in Paris sowie diverser in- und ausländischer wissenschaftlicher Vereinigungen.
Auch außerhalb seines beruflichen Wirkungskreises hat sich Herr Prof. Dr. Dr. Gross in vielfacher Weise ehrenamtlich betätigt. Unter anderem war er viele Jahre als Vorstand der Stiftung Festspielhaus Baden-Baden tätig, deren Kuratorium er nun angehört. Auch ist er seit vielen Jahren stellvertretender Vorsitzender der Fördergemeinschaft Kunst in Karlsruhe.
Die Verleihungsurkunde und die Ordensinsignien sind Herrn Prof. Dr. Dr. Gross am 26. Februar 2013 vom Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf ausgehändigt worden.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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