28.02.2013 12:35 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
EuGH weist Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gänze zurück
Kurzfassung: EuGH weist Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gänze zurückDer Europäische Gerichtshof hat die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland heute in G ...
[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 28.02.2013] EuGH weist Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gänze zurück
Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland heute in Gänze zurückgewiesen. In Frage stand die Zulässigkeit des integrierten Bahnkonzerns. Der EuGH hat mit seinem Urteil festgestellt, dass das Holdingmodell DB AG mit den geltenden EU-Vorgaben vereinbar ist.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Verfahrens stets darauf hingewiesen, dass die Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets erfüllt wurden. Die in den EU-Vorgaben enthaltene Gestaltungsfreiheit bei der Entflechtung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern erlaubt ausdrücklich auch eine Holding-Struktur. Damit besteht endgültig Rechtssicherheit. Das ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Regelungen, mit denen wir den Wettbewerb auf der Schiene voranbringen wollen."
Im Rahmen des von der EU-Kommission Ende Januar 2013 vorgelegten "4. Eisenbahnpaketes" werden noch weitergehende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber gestellt. Auch hier wird die Bundesregierung darauf achten, dass sie nicht so gestaltet werden, dass sie eine Holdingstruktur wie die der DB AG faktisch unmöglich machen. Das europäische Recht soll auch in Zukunft modelloffen gestaltet werden.
Ramsauer:
"Deutschland hat sich bei der Bahnreform für den integrierten Konzern entschieden. Die Deutsche Bahn entwickelt sich sehr positiv und fährt wirtschaftlich auf einem erfolgreichen Gleis. Die Entwicklung des deutschen Eisenbahnmarktes hat dieses Modell eindrucksvoll bestätigt. Auch was den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz angeht ist unser Land im europäischen Vergleich vorne dabei."
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/2008-0
Telefax: 030/2008-3060
Mail: Ref-Presse@bmvbw.bund.de
URL: http://www.bmvbw.de
Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland heute in Gänze zurückgewiesen. In Frage stand die Zulässigkeit des integrierten Bahnkonzerns. Der EuGH hat mit seinem Urteil festgestellt, dass das Holdingmodell DB AG mit den geltenden EU-Vorgaben vereinbar ist.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Verfahrens stets darauf hingewiesen, dass die Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets erfüllt wurden. Die in den EU-Vorgaben enthaltene Gestaltungsfreiheit bei der Entflechtung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern erlaubt ausdrücklich auch eine Holding-Struktur. Damit besteht endgültig Rechtssicherheit. Das ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Regelungen, mit denen wir den Wettbewerb auf der Schiene voranbringen wollen."
Im Rahmen des von der EU-Kommission Ende Januar 2013 vorgelegten "4. Eisenbahnpaketes" werden noch weitergehende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber gestellt. Auch hier wird die Bundesregierung darauf achten, dass sie nicht so gestaltet werden, dass sie eine Holdingstruktur wie die der DB AG faktisch unmöglich machen. Das europäische Recht soll auch in Zukunft modelloffen gestaltet werden.
Ramsauer:
"Deutschland hat sich bei der Bahnreform für den integrierten Konzern entschieden. Die Deutsche Bahn entwickelt sich sehr positiv und fährt wirtschaftlich auf einem erfolgreichen Gleis. Die Entwicklung des deutschen Eisenbahnmarktes hat dieses Modell eindrucksvoll bestätigt. Auch was den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz angeht ist unser Land im europäischen Vergleich vorne dabei."
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/2008-0
Telefax: 030/2008-3060
Mail: Ref-Presse@bmvbw.bund.de
URL: http://www.bmvbw.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS),
, 10115 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/2008-0; http://www.bmvbw.de
, 10115 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/2008-0; http://www.bmvbw.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
17.10.2013 TEN-V Tage in Tallinn
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
10115 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
10115 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-verkehr, bau-und-stadtentwicklung-bmvbs-pressefach.html
Die Pressemeldung "EuGH weist Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gänze zurück" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "EuGH weist Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gänze zurück" ist Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), vertreten durch .