28.02.2013 12:02 Uhr in Auto & Motorrad von Deutsche Bahn AG

EuGH widerspricht der Europäischen Kommission

Kurzfassung: EuGH widerspricht der Europäischen Kommission Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute seine Grundsatzentscheidung in dem Streit zwischen EuropäischerKommission und Bundesrepublik De ...
[Deutsche Bahn AG - 28.02.2013] EuGH widerspricht der Europäischen Kommission

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute seine Grundsatzentscheidung in dem Streit zwischen Europäischer
Kommission und Bundesrepublik Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren zu Fragen des Eisenbahnorganisationsmodells verkündet.
Der Gerichtshof hat bestätigt, dass die Vorgaben des Ersten Eisenbahnpakets in Deutschland korrekt umgesetzt sind. "Ich begrüße sehr, dass mit dieser Entscheidung des Gerichtshofs endlich Rechtssicherheit für das Holding-Modell besteht. Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung für das Vierte Eisenbahnpaket", so Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn.
Mit dem Urteil des Gerichtshofs wird eine jahrelange Auseinandersetzung über umstrittene Anforderungen der Kommission an das Holdingmodell beendet. Im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets versucht die Kommission erneut diese Anforderungen einzubringen.

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Deutsche Bahn AG Die Deutsche Bahn AG ist der führende Mobilitäts- und Logistikdienstleister Deutschlands. Rund eine viertel Millionen Mitarbeiter sind in ihren Unternehmensbereichen Personenverkehr, Transport & Logistik und Infrastruktur und Dienstleistungen tätig. Der DB-Konzern will ein überdurchschnittlich wachsender Dienstleistungskonzern mit guter Ertragskraft und europäischer Ausrichtung sein. Das Hauptgeschäft ist der Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Touristik und Logistik bieten besonders gute Chancen für Wachstum. Die Vorteile, die der Schienenverkehr beim Umweltschutz bietet, werden konsequent genutzt.
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