28.02.2013 12:02 Uhr in Auto & Motorrad von Deutsche Bahn AG
EuGH widerspricht der Europäischen Kommission
Kurzfassung: EuGH widerspricht der Europäischen Kommission Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute seine Grundsatzentscheidung in dem Streit zwischen EuropäischerKommission und Bundesrepublik De ...
[Deutsche Bahn AG - 28.02.2013] EuGH widerspricht der Europäischen Kommission
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute seine Grundsatzentscheidung in dem Streit zwischen Europäischer
Kommission und Bundesrepublik Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren zu Fragen des Eisenbahnorganisationsmodells verkündet.
Der Gerichtshof hat bestätigt, dass die Vorgaben des Ersten Eisenbahnpakets in Deutschland korrekt umgesetzt sind. "Ich begrüße sehr, dass mit dieser Entscheidung des Gerichtshofs endlich Rechtssicherheit für das Holding-Modell besteht. Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung für das Vierte Eisenbahnpaket", so Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn.
Mit dem Urteil des Gerichtshofs wird eine jahrelange Auseinandersetzung über umstrittene Anforderungen der Kommission an das Holdingmodell beendet. Im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets versucht die Kommission erneut diese Anforderungen einzubringen.
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Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: 0 30 / 2 97 - 0
Telefax: 0 30 / 2 97 - 6 19 19
Mail: info@bahn.de
URL: http://www.bahn.de
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Der Gerichtshof hat bestätigt, dass die Vorgaben des Ersten Eisenbahnpakets in Deutschland korrekt umgesetzt sind. "Ich begrüße sehr, dass mit dieser Entscheidung des Gerichtshofs endlich Rechtssicherheit für das Holding-Modell besteht. Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung für das Vierte Eisenbahnpaket", so Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn.
Mit dem Urteil des Gerichtshofs wird eine jahrelange Auseinandersetzung über umstrittene Anforderungen der Kommission an das Holdingmodell beendet. Im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets versucht die Kommission erneut diese Anforderungen einzubringen.
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