28.02.2013 13:42 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg
Kurzfassung: Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 28.02.2013] Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Bundestag erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist eine wichtige Säule für die Bürgerrechte. Zusammen mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof bildet das Gericht drei glänzende Sterne am verfassungsrechtlichen Himmel, wie die Verfassungsrechtlerin Renate Jäger einmal formulierte. Wie wichtig Straßburg ist, zeigen auch die vielen Verfahren in Straßburg, die sich manchmal auch gegen Deutschland richten. Mit den Neuregelungen stärken wir die Menschen, die von den Urteilen betroffen sein können. Künftig werden Drittbetroffene mit Kostenhilfe unterstützt, etwa Kinder in Umgangsfragen. Endlich wird es auch finanzielle Hilfe für die Durchführung des Verfahrens geben. Es darf nicht vom Geld abhängen, ob man sich in den eigenen Angelegenheiten in Straßburg Gehör verschaffen kann.
Hintergrund:
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg steht auch deutschen Bürgerinnen und Bürgern offen. Allerdings können nur die Beschwerdeführer beim Gerichtshof Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie selbst nicht genug Geld haben. Das ist aus rechts- und sozialstaatlichen Gesichtspunkten unbefriedigend, denn in manchen Fällen sind Dritte unmittelbar betroffen, auch wenn sie nicht selbst klagen. Diese Drittbetroffenen können sich gemäß Artikel 36 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an dem Verfahren beteiligen. Damit sie nicht aus finanziellen Gründen davon absehen müssen, erhalten sie künftig Kostenhilfe aus der Bundeskasse. Die Kostenhilfe umfasst die Fahrt- und Aufenthaltskosten und andere notwendige Auslagen, des Drittbetroffenen selbst und seinem Rechtsbeistand.
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 01888 / 580 9030
Telefax: 01888 / 580 9046
Mail: presse@bmj.bund.de
URL: http://www.bmj.bund.de
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Bundestag erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist eine wichtige Säule für die Bürgerrechte. Zusammen mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof bildet das Gericht drei glänzende Sterne am verfassungsrechtlichen Himmel, wie die Verfassungsrechtlerin Renate Jäger einmal formulierte. Wie wichtig Straßburg ist, zeigen auch die vielen Verfahren in Straßburg, die sich manchmal auch gegen Deutschland richten. Mit den Neuregelungen stärken wir die Menschen, die von den Urteilen betroffen sein können. Künftig werden Drittbetroffene mit Kostenhilfe unterstützt, etwa Kinder in Umgangsfragen. Endlich wird es auch finanzielle Hilfe für die Durchführung des Verfahrens geben. Es darf nicht vom Geld abhängen, ob man sich in den eigenen Angelegenheiten in Straßburg Gehör verschaffen kann.
Hintergrund:
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg steht auch deutschen Bürgerinnen und Bürgern offen. Allerdings können nur die Beschwerdeführer beim Gerichtshof Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie selbst nicht genug Geld haben. Das ist aus rechts- und sozialstaatlichen Gesichtspunkten unbefriedigend, denn in manchen Fällen sind Dritte unmittelbar betroffen, auch wenn sie nicht selbst klagen. Diese Drittbetroffenen können sich gemäß Artikel 36 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an dem Verfahren beteiligen. Damit sie nicht aus finanziellen Gründen davon absehen müssen, erhalten sie künftig Kostenhilfe aus der Bundeskasse. Die Kostenhilfe umfasst die Fahrt- und Aufenthaltskosten und andere notwendige Auslagen, des Drittbetroffenen selbst und seinem Rechtsbeistand.
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 01888 / 580 9030
Telefax: 01888 / 580 9046
Mail: presse@bmj.bund.de
URL: http://www.bmj.bund.de
Weitere Informationen
Bundesministerium der Justiz (BMJ),
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 01888 / 580 9030; http://www.bmj.bund.de
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 01888 / 580 9030; http://www.bmj.bund.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
21.01.2015 Korruptionsbekämpfung wird verstärkt
17.10.2014 Aufbau der Marktwächter startet
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-der-justiz-bmj-pressefach.html
Die Pressemeldung "Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg" ist Bundesministerium der Justiz (BMJ), vertreten durch .