Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg

Kurzfassung: Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 28.02.2013] Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Bundestag erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist eine wichtige Säule für die Bürgerrechte. Zusammen mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof bildet das Gericht drei glänzende Sterne am verfassungsrechtlichen Himmel, wie die Verfassungsrechtlerin Renate Jäger einmal formulierte. Wie wichtig Straßburg ist, zeigen auch die vielen Verfahren in Straßburg, die sich manchmal auch gegen Deutschland richten. Mit den Neuregelungen stärken wir die Menschen, die von den Urteilen betroffen sein können. Künftig werden Drittbetroffene mit Kostenhilfe unterstützt, etwa Kinder in Umgangsfragen. Endlich wird es auch finanzielle Hilfe für die Durchführung des Verfahrens geben. Es darf nicht vom Geld abhängen, ob man sich in den eigenen Angelegenheiten in Straßburg Gehör verschaffen kann.
Hintergrund:
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg steht auch deutschen Bürgerinnen und Bürgern offen. Allerdings können nur die Beschwerdeführer beim Gerichtshof Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie selbst nicht genug Geld haben. Das ist aus rechts- und sozialstaatlichen Gesichtspunkten unbefriedigend, denn in manchen Fällen sind Dritte unmittelbar betroffen, auch wenn sie nicht selbst klagen. Diese Drittbetroffenen können sich gemäß Artikel 36 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an dem Verfahren beteiligen. Damit sie nicht aus finanziellen Gründen davon absehen müssen, erhalten sie künftig Kostenhilfe aus der Bundeskasse. Die Kostenhilfe umfasst die Fahrt- und Aufenthaltskosten und andere notwendige Auslagen, des Drittbetroffenen selbst und seinem Rechtsbeistand.

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