01.03.2013 08:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sollen steuerliche Vorteile wohl nicht auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen sein.
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Autor der Pressemeldung "Bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung können Steuervorteile wohl nicht angerechnet werden" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.