Bundestag beschließt Änderungen im Jagdgesetz

Kurzfassung: Bundestag beschließt Änderungen im JagdgesetzBMELV setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umDer Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend den Gesetzentwurf zur Novellierung ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 01.03.2013] Bundestag beschließt Änderungen im Jagdgesetz

BMELV setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend den Gesetzentwurf zur Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem der Bund das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 umsetzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers eingeschränkt, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden. Die nun beschlossene Anpassung beschränkt sich auf die Umsetzung der notwendigen Vorschriften des EGMR. An dem bewährten Reviersystem in Deutschland, das ein grundstücksübergreifendes einheitliches Wildmanagement ermöglicht, hält das Jagdgesetz auch weiterhin fest.
Die nun vom Parlament verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, dass Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Eigentumsflächen die Errichtung eines befriedeten Bezirks beantragen können, auf dem die Jagd ruht. Über den Antrag entscheidet die zuständige Landesbehörde nach Anhörung aller Betroffenen. Außerdem regelt der Entwurf Wildfolge, Aneignungsrecht und Wildschadensausgleich für die befriedeten Flächen.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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