01.03.2013 11:36 Uhr in Medien & Presse von CDU/CSU-Fraktion
Bundestag beschließt Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Kurzfassung: Bundestag beschließt Gesetz zum Leistungsschutzrecht für PresseverlagePresseverleger im Online-Bereich anderen Werkvermittlern gleichgestelltDer Bundestag hat am heutigen Freitag ein Gesetz zur Einf ...
[CDU/CSU-Fraktion - 01.03.2013] Bundestag beschließt Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Presseverleger im Online-Bereich anderen Werkvermittlern gleichgestellt
Der Bundestag hat am heutigen Freitag ein Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:
"Mit diesem Gesetz, das von CDU/CSU und FDP bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, werden Presseverleger im Online-Bereich anderen Werkvermittlern gleichgestellt. Die Presseverleger erhalten ein eigenes Recht, um ihre verlegerische Leistung auch im Online-Bereich vermarkten zu können. Wir wollen damit den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern und den Qualitätsjournalismus in Deutschland stärken.
Das neue Gesetz soll auch die gesetzlich bedingte Schlechterstellung von Presseverlagen verbessern. Presseverlage sind für den Erhalt der Pressevielfalt nach dem Medienkonzentrationsrecht streng reguliert und dürfen sich nicht zusammenschließen. Suchmaschinen unterliegen dieser Regulierung bislang noch nicht. Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage können sie den Vertrieb ihrer Presseerzeugnisse über eine Verwertungsgesellschaft abwickeln und damit auf Augenhöhe mit marktbeherrschenden Suchmaschinen verhandeln.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat von Anfang an ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht unterstützt. Daher ist das Leistungsschutzrecht in diesem Gesetz auch auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren beschränkt. In einem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen nun auch klargestellt, dass einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte nicht in den Anwendungsbereich fallen. Auch Zitate und Links bleiben frei."
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, Presseverleger mit anderen Werkmittlern gleichzustellen. Es fanden sowohl im Rechtsausschuss am 20. Januar als auch im Ausschuss für Kultur und Medien am 25. Februar 2013 umfangreiche Anhörungen statt. Nach dem Beschluss des Bundestags wird der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Presseverleger im Online-Bereich anderen Werkvermittlern gleichgestellt
Der Bundestag hat am heutigen Freitag ein Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:
"Mit diesem Gesetz, das von CDU/CSU und FDP bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, werden Presseverleger im Online-Bereich anderen Werkvermittlern gleichgestellt. Die Presseverleger erhalten ein eigenes Recht, um ihre verlegerische Leistung auch im Online-Bereich vermarkten zu können. Wir wollen damit den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern und den Qualitätsjournalismus in Deutschland stärken.
Das neue Gesetz soll auch die gesetzlich bedingte Schlechterstellung von Presseverlagen verbessern. Presseverlage sind für den Erhalt der Pressevielfalt nach dem Medienkonzentrationsrecht streng reguliert und dürfen sich nicht zusammenschließen. Suchmaschinen unterliegen dieser Regulierung bislang noch nicht. Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage können sie den Vertrieb ihrer Presseerzeugnisse über eine Verwertungsgesellschaft abwickeln und damit auf Augenhöhe mit marktbeherrschenden Suchmaschinen verhandeln.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat von Anfang an ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht unterstützt. Daher ist das Leistungsschutzrecht in diesem Gesetz auch auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren beschränkt. In einem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen nun auch klargestellt, dass einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte nicht in den Anwendungsbereich fallen. Auch Zitate und Links bleiben frei."
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, Presseverleger mit anderen Werkmittlern gleichzustellen. Es fanden sowohl im Rechtsausschuss am 20. Januar als auch im Ausschuss für Kultur und Medien am 25. Februar 2013 umfangreiche Anhörungen statt. Nach dem Beschluss des Bundestags wird der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet.
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