01.03.2013 12:27 Uhr in Computer & Internet von Deutsche Post AG
Verschwiegenheit garantiert: E-Postbrief bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Berufsgeheimnisträger
Kurzfassung: Verschwiegenheit garantiert: E-Postbrief bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Berufsgeheimnisträger Rechtskonforme elektronische Kommunikation für Ärzte, Anwälte und Amtsträger Langjä ...
[Deutsche Post AG - 01.03.2013] Verschwiegenheit garantiert: E-Postbrief bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Berufsgeheimnisträger
Rechtskonforme elektronische Kommunikation für Ärzte, Anwälte und Amtsträger Langjährige Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten nach durchgängiger Verschlüsselung erfülltAuf der diesjährigen CeBIT stellt die Deutsche Post einen erweiterten E-Postbrief vor, mit dem Träger von Berufsgeheimnissen sensible, personenbezogene Daten rechtssicher versenden können. Der "E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger" gibt Ärzten, Anwälten oder Amtsträgern die Möglichkeit, elektronische Kommunikationsmittel geschäftlich zu nutzen, ohne dabei gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu verstoßen. Der erweiterte E-Postbrief eignet sich beispielsweise für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen oder die Kommunikation zwischen Steuerberatern beziehungsweise Anwälten und ihren Mandanten. Die Lösung ist ab Sommer verfügbar.
Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post, unterstreicht: "Der E-Postbrief war schon immer das digitale Kommunikationsmedium, das Maßstäbe in punkto Sicherheit und Vertraulichkeit gesetzt hat. Mit unserem neuen Angebot sorgen wir nun dafür, dass auch Berufsgruppen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre Online-Korrespondenz problemlos und rechtskonform abwickeln können."
Durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung
Mit der Integration einer durchgängigen Verschlüsselung in den E-Postbrief kommt die Post einer langjährigen Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der DE-Mail-Diskussion nach. Dieser hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend für De-Mail eingeführt wird. Diese Anregung wurde aber nicht aufgegriffen. Aus seiner Sicht ist eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung.
Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger ist die bequeme Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet der E-Postbrief nun eine bequeme Möglichkeit für eine rechtskonforme Kommunikation. Ohne weitere Hardware oder zusätzliche Dienstleister kann der Empfänger die Nachrichten automatisch in seinem Browser entschlüsseln.
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören - neben Ärzten, Anwälten und Amtsträgern - auch Angehörige von Heilberufen, Sozialarbeiter sowie Notare oder Mitarbeiter privater Krankenversicherungen. Anvertraute personenbezogene Informationen dürfen von ihnen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen weitergegeben werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Träger von Berufsgeheimnissen konnten daher elektronische Kommunikationsformen bislang nur mit erheblichem Aufwand nutzen. Die Folge waren kostenträchtige manuelle Arbeitsabläufe über verschiedene Medien hinweg, beispielsweise bei der Leistungsabrechnung dieser Berufsgruppen.
Bildunterschrift: Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger ist die bequeme Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert.
Alexander Edenhofer
Pressesprecher: Unternehmensbereich BRIEF
Deutsche Post DHL
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Tel.: (0228) 182 9944
Fax: (0228) 182 9880
Rechtskonforme elektronische Kommunikation für Ärzte, Anwälte und Amtsträger Langjährige Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten nach durchgängiger Verschlüsselung erfülltAuf der diesjährigen CeBIT stellt die Deutsche Post einen erweiterten E-Postbrief vor, mit dem Träger von Berufsgeheimnissen sensible, personenbezogene Daten rechtssicher versenden können. Der "E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger" gibt Ärzten, Anwälten oder Amtsträgern die Möglichkeit, elektronische Kommunikationsmittel geschäftlich zu nutzen, ohne dabei gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu verstoßen. Der erweiterte E-Postbrief eignet sich beispielsweise für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen oder die Kommunikation zwischen Steuerberatern beziehungsweise Anwälten und ihren Mandanten. Die Lösung ist ab Sommer verfügbar.
Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post, unterstreicht: "Der E-Postbrief war schon immer das digitale Kommunikationsmedium, das Maßstäbe in punkto Sicherheit und Vertraulichkeit gesetzt hat. Mit unserem neuen Angebot sorgen wir nun dafür, dass auch Berufsgruppen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre Online-Korrespondenz problemlos und rechtskonform abwickeln können."
Durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung
Mit der Integration einer durchgängigen Verschlüsselung in den E-Postbrief kommt die Post einer langjährigen Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der DE-Mail-Diskussion nach. Dieser hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend für De-Mail eingeführt wird. Diese Anregung wurde aber nicht aufgegriffen. Aus seiner Sicht ist eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung.
Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger ist die bequeme Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet der E-Postbrief nun eine bequeme Möglichkeit für eine rechtskonforme Kommunikation. Ohne weitere Hardware oder zusätzliche Dienstleister kann der Empfänger die Nachrichten automatisch in seinem Browser entschlüsseln.
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören - neben Ärzten, Anwälten und Amtsträgern - auch Angehörige von Heilberufen, Sozialarbeiter sowie Notare oder Mitarbeiter privater Krankenversicherungen. Anvertraute personenbezogene Informationen dürfen von ihnen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen weitergegeben werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Träger von Berufsgeheimnissen konnten daher elektronische Kommunikationsformen bislang nur mit erheblichem Aufwand nutzen. Die Folge waren kostenträchtige manuelle Arbeitsabläufe über verschiedene Medien hinweg, beispielsweise bei der Leistungsabrechnung dieser Berufsgruppen.
Bildunterschrift: Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger ist die bequeme Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert.
Alexander Edenhofer
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