Köhler: Wir haben ein stabiles und klares Mandat

Vertreterversammlung Mit einem geballten Positionspapier beziehen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Bundestagswahljahr Position. KBV-Chef Dr. Andreas Köhler schlug Wahltarife mit Kostenerstattung als Steuerungsinstrument vor. KBV-Vors
Kurzfassung: (ddp direct) Berlin, 1. März 2013 – Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben ihre Erwartungen an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik in einem Positionspapier gebündelt. Ein Schwerpunkt des Papiers, das die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute beschloss, ist die Stärkung des Sicherstellungsauftrages. Um den Zugang zur ambulanten Versorgung langfristig zu sichern, schlägt KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler drei Wahltarife ...
[Kassenärztliche Bundesvereinigung - 01.03.2013] (ddp direct) Berlin, 1. März 2013 – Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben ihre Erwartungen an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik in einem Positionspapier gebündelt. Ein Schwerpunkt des Papiers, das die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute beschloss, ist die Stärkung des Sicherstellungsauftrages. Um den Zugang zur ambulanten Versorgung langfristig zu sichern, schlägt KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler drei Wahltarife für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Köhler erklärte, dass das Modell der Wahltarife ein Angebot an die Politik sei, damit diese ihren Anspruch aufrechterhalten könne, steuernd in die Inanspruchnahme der Ärzte durch die Versicherten einzugreifen. „Wenn die Niedergelassenen, wie im Ärztemonitor 2012 und jetzt, in der Befragung zum Sicherstellungsauftrag, noch stärker darüber klagen, dass sie nicht genug Zeit für den einzelnen Patienten haben, dann spielt auch hier die Frage der Inanspruchnahme eine Rolle. Mit unserem Modell ließe sich das Ziel der Steuerung verwirklichen“, sagte Köhler.

Eine weitere Forderung, die auf die Stärkung des Sicherstellungsauftrages abzielt, ist eine klare Wettbewerbsordnung für das Verhältnis von Kollektiv- und Selektivverträgen. „Selektivverträge können einen wertvollen Beitrag leisten, denn sie bieten die Möglichkeit, echte Innovationen zu identifizieren und zu erproben. Dies sehen wir als KBV als die eigentliche Aufgabe und die große Chance von Selektivverträgen, dazu bekennen wir uns eindeutig“, sagte Köhler.

Die so gewonnenen Versorgungsverbesserungen sollten jedoch allen gesetzlich Krankenversicherten zugute kommen und deshalb in den Kollektivvertrag übernommen werden, beschlossen die Delegierten. Grundsätzlich sollten Selektivverträge bürokratiearm ausgestaltet sein und eine Vergütung mindestens im Umfang der kollektivvertraglichen Vergütung gewähren.

KBV-Vorstand Feldmann forderte, dass sich das KV-System in die universitäre Ausbildung einschalten müsse. „Wenn wir nicht auf ein Versorgungsdesaster in den nächsten Jahren zusteuern wollen, müssen wir uns dieses Themas annehmen, und zwar mit voller Kraft“, sagte sie. Die ärztliche Ausbildung sei nicht mehr zeitgemäß, weder inhaltlich noch strukturell, kritisierte Feldmann. „Sie bildet in keiner Weise die Versorgungsrealität ab, mit der wir es heute und in Zukunft zu tun haben.“

Die KBV hat einen Aktionsplan entwickelt, der auf lange Sicht angelegt Weichenstellungen vorsieht, um die ärztliche Ausbildung deutlich enger an den Versorgungserfordernissen der Bevölkerung auszurichten. „Diese wesentliche Zukunftsfrage darf nicht den Elfenbeintürmen der Wissenschaft überlassen bleiben!“, sagte Feldmann.

Neben Sicherstellung und Ausbildung ist der dritte Schwerpunkt des Positionspapiers die Prävention. Freiberufliche Ärzte und Psychotherapeuten müssten als Präventionslotsen gestärkt werden und dafür sorgen, dass Menschen mit hohen Gesundheitsrisiken frühzeitig identifiziert werden und die richtigen Programme zur Stärkung ihrer Eigenkompetenz für ein effizientes Selbstmanagement bekommen. Nachhaltige Prävention könne nur als breite gesellschaftspolitische Aufgabe gelingen.

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Kassenärztliche Bundesvereinigung Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Frau Tanja Hinzmann
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