03.03.2013 09:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von stbg
Gutachter Testierfähigkeit
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Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit und die Gültigkeit eines Testaments entscheiden oftmals und zunehmend über ein ganze Vermögen und Erbschaften. Ein Gericht kann eine Testierunfähigkeit nur auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens feststellen. Dazu wird ein Gutachter beauftragt. In bestimmten Fällen kann sich die Überprüfung einer solchen Begutachtung und eine zweite Meinung durchaus lohnen.
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Autor der Pressemeldung "Erben und Vererben: Über Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit ergeben sich häufig Meinungsverschiedenheiten." ist stbg, vertreten durch PD Dr. Hans Jörg Stürenburg.