04.03.2013 11:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von SPD-Bundestagsfraktion
Gegen exzessive Managergehälter: Gesetzesänderungen nötig
Kurzfassung: Gegen exzessive Managergehälter: Gesetzesänderungen nötigZu den Folgerungen der Schweizer Initiative gegen "Abzockerei" für Deutschland erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestags ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 04.03.2013] Gegen exzessive Managergehälter: Gesetzesänderungen nötig
Zu den Folgerungen der Schweizer Initiative gegen "Abzockerei" für Deutschland erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Der Erfolg der Schweizer Initiative gegen die Selbstbedienung der Managerkaste in der Schweiz muss für die deutschen Verhältnisse nutzbar gemacht werden. Auch hier in Deutschland wollen die Menschen solche Abzockerei nicht mehr akzeptieren. Erste Reaktionen aus der CDU und dem Unternehmerlager auf die gestrige Schweizer Volksabstimmung versuchen allerdings, eine Diskussion über eine Verbesserung der gesetzlichen Möglichkeiten hier in Deutschland von vornherein zu verhindern: Um übertrieben hohe Gehälter, Boni und Abfindungen zu verhindern, reiche das, was jetzt bereits in den Gesetzen stehe; ansonsten könne man auf freiwillige Lösungen vertrauen.
Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Leider werden die Möglichkeiten des 2009 in der Großen Koalition verabschiedeten "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" nicht im erforderlichen Umfang genutzt. Hätten CDU und CSU damals nicht gebremst und den weitergehenden Forderungen der SPD zugestimmt, wäre man hier in Deutschland im Kampf gegen exzessive und ökonomisch schädliche Managergehälter weiter. Die 2009 an der CDU/CSU gescheiterten SPD-Vorschläge stehen immer noch auf der Tagesordnung. Die SPD wird nach gewonnener Bundestagswahl die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern, Boni und Abfindungen als Betriebsausgaben begrenzen. Und wir werden Unternehmensleitungen explizit und stärker als bisher auf die Interessen der Anteilseigner, Mitarbeiter und das Wohl der Allgemeinheit verpflichten.
Die in der vergangenen Woche auf EU-Ebene erzielte Einigung über Bankerboni muss noch vor der Bundestagswahl von der Bundesregierung umgesetzt werden. Umfassende spezifische und verbindliche gesetzliche Obergrenzen für Gehälter werden sich in Deutschland allerdings wegen des hohen Rangs der Vertragsfreiheit nicht realisieren lassen.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
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Der Erfolg der Schweizer Initiative gegen die Selbstbedienung der Managerkaste in der Schweiz muss für die deutschen Verhältnisse nutzbar gemacht werden. Auch hier in Deutschland wollen die Menschen solche Abzockerei nicht mehr akzeptieren. Erste Reaktionen aus der CDU und dem Unternehmerlager auf die gestrige Schweizer Volksabstimmung versuchen allerdings, eine Diskussion über eine Verbesserung der gesetzlichen Möglichkeiten hier in Deutschland von vornherein zu verhindern: Um übertrieben hohe Gehälter, Boni und Abfindungen zu verhindern, reiche das, was jetzt bereits in den Gesetzen stehe; ansonsten könne man auf freiwillige Lösungen vertrauen.
Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Leider werden die Möglichkeiten des 2009 in der Großen Koalition verabschiedeten "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" nicht im erforderlichen Umfang genutzt. Hätten CDU und CSU damals nicht gebremst und den weitergehenden Forderungen der SPD zugestimmt, wäre man hier in Deutschland im Kampf gegen exzessive und ökonomisch schädliche Managergehälter weiter. Die 2009 an der CDU/CSU gescheiterten SPD-Vorschläge stehen immer noch auf der Tagesordnung. Die SPD wird nach gewonnener Bundestagswahl die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern, Boni und Abfindungen als Betriebsausgaben begrenzen. Und wir werden Unternehmensleitungen explizit und stärker als bisher auf die Interessen der Anteilseigner, Mitarbeiter und das Wohl der Allgemeinheit verpflichten.
Die in der vergangenen Woche auf EU-Ebene erzielte Einigung über Bankerboni muss noch vor der Bundestagswahl von der Bundesregierung umgesetzt werden. Umfassende spezifische und verbindliche gesetzliche Obergrenzen für Gehälter werden sich in Deutschland allerdings wegen des hohen Rangs der Vertragsfreiheit nicht realisieren lassen.
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