Aktiv gegen den illegalen Holzeinschlag

Kurzfassung: Aktiv gegen den illegalen HolzeinschlagKompetenzzentrum Holzherkünfte des Thünen-Instituts eröffnet pünktlich zum Inkrafttreten der neuen EU-HolzhandelsverordnungAm 3. März ist die EU-Holzhandels ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 04.03.2013] Aktiv gegen den illegalen Holzeinschlag

Kompetenzzentrum Holzherkünfte des Thünen-Instituts eröffnet pünktlich zum Inkrafttreten der neuen EU-Holzhandelsverordnung
Am 3. März ist die EU-Holzhandelsverordnung vollständig in Kraft getreten. Sie verbietet den Handel mit Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen innerhalb der Europäischen Union. Bei Zweifelsfällen soll das neue Thünen-Kompetenzzentrum für Holzherkünfte in Hamburg zukünftig Art und Herkunft eingeführter Hölzer feststellen, Legalitätsnachweise prüfen und internationale Holzhandelswege analysieren. Es wurde am Montag durch Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und des Thünen-Instituts eröffnet.
Die neue EU-Holzhandelsverordnung sieht vor, dass diejenigen, die Holz als erste auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten haben, um sicherzustellen, dass das Holz nicht aus illegaler Nutzung stammt. Die illegale Waldnutzung schädige Umwelt, Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. "Deutschland ist Vorreiter bei einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Wenn Holz aus illegalen Quellen auch bei uns im Handel auftauchen würde, wäre das nicht akzeptabel. Die Arbeit des Thünen-Kompetenzzentrums Holzherkünfte setzt dort an, wo Stempel, Papiere und Zoll alleine nicht weiterkommen - bei der Bestimmung der Holzart und der Überprüfung der Herkunftsangabe. Mit dem Kompetenzzentrum kommt Deutschland seiner Vorreiterrolle beim Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag nach", sagte Aigner anlässlich der Eröffnung. Eine zweifelsfreie Bestimmung ermögliche auch die strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die vom Handel mit illegal eingeschlagenem Holz profitieren und schütze so die ehrlichen Holzhändler vor unfairer Konkurrenz.
Das Kompetenzzentrum nutzt für seine Arbeit eine der weltweit größten Holzsammlungen mit mehr als 35.000 Mustern und 50.000 mikroskopischen Präparaten. Derzeit werden allein bei der Bestimmung der Holzart jährlich rund 400 Anfragen bearbeitet und über 1.000 Proben untersucht. Durch die Holzhandelsverordnung wird mit einem starken Anstieg gerechnet. Die Anfragen stammen aus dem Holzhandel, vom Zoll und von Naturschutzorganisationen. Auch Verbraucher, die sich z.B. nicht sicher sind, ob es sich beim als Meranti deklarierten Fensterholz tatsächlich um diese wertvolle Holzart handelt, können sich an das Zentrum wenden.
"Verbraucher werden durch falsch deklarierte, minderwertige Hölzer häufig getäuscht. Dem Laien und oftmals auch dem Zoll fallen Unterschiede kaum auf. Wie auch, bei 12.000 potenziellen Handelshölzern weltweit und immer neuen Arten, die den Markt erreichen. Das neue Zentrum bündelt deshalb alle Kompetenzen, die wir bei ihrer Bestimmung haben: vom makroskopischen Vergleich per Lupe über die mikroskopische Holzartenbestimmung bis zur neuesten genetischen Analyse von Herkunft und Holzart", sagte Prof. Dr. Folkhard Isermeyer, Präsident des Thünen-Instituts. Insbesondere die Datenbankerstellung für die genetischen Vergleiche der Herkunft von Bäumen werde vorangetrieben. Untersucht werden können nicht nur Holzstämme, sondern auch verarbeitetes Holz, also zum Beispiel Möbel, Spanplatten und zum Teil sogar Papier.
Hintergrundinformation
Ein nicht unerheblicher Teil der international gehandelten Hölzer stammt aus illegalen Quellen. Ihr Anteil am weltweiten Handel beträgt sieben bis 17 Prozent. In Deutschland sind zwei bis fünf Prozent des eingeführten Holzes illegal, so Schätzungen des Thünen-Instituts. Aus einzelnen Ländern kann dieser Anteil jedoch wesentlich höher als der Durchschnittswert sein. Das Holz stammt von gefährdeten und geschützten Arten, aus Schutzgebieten oder nicht genehmigter Nutzung. Neben illegaler Nutzung wird Holz zunehmend auch falsch deklariert, um es überteuert zu verkaufen.
Weitere Informationen zum Thema sowie eine digitale Pressemappe finden Sie im Internet unter
www.ti.bund.de/holzherkuenfte www.bmelv.de/holzherkunft.Bildunterschrift: Am Thünen-Institut werden Methoden zur Holzartenbestimmung und Identifikation von Holzherkünften angewendet, Quelle: BMELV/Ilja Hendel

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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