05.03.2013 09:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Urteil vom 19.02.2013 (Az.: II ZR 56/12) hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl eines Aufsichtsrates geäußert.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahl" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.