05.03.2013 09:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Sind namensgleiche Unternehmen in getrennten Wirtschaftsräumen tätig, dürfen diese unter Umständen auch im Gebiet des jeweils anderen Unternehmens für sich werben, wenn sie einige Formalien beachten.
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Autor der Pressemeldung "BGB Urteile im Hinblick auf die Werbung namensgleicher Unternehmen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.