Fehlerhafte operative Versorgung einer Kahnbeinfraktur, LG Saarbrücken, Az. 16 O 41/11
Landgericht Saarbrücken - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - BehandlungsfehlerKurzfassung: Der Kläger stürzte 2010 auf die rechte Hand und zog sich dabei eine Kahnbeinfraktur zu. Im Krankenhaus der Beklagten wurde er nicht lege artis behandelt. Es war eine Korrekturoperation erforderlich, der gesamte Heilungsverlauf zog sich erheblich in die Länge. Auch heute leidet der Kläger noch unter den Folgen der fehlerhaften Behandlung.
[Ciper & Coll. - 08.03.2013] Landgericht Saarbrücken - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte operative Versorgung einer Kahnbeinfraktur, LG Saarbrücken, Az. 16 O 41/11
Chronologie:
Der Kläger stürzte 2010 auf die rechte Hand und zog sich dabei eine Kahnbeinfraktur zu. Im Krankenhaus der Beklagten wurde er nicht lege artis behandelt. Es war eine Korrekturoperation erforderlich, der gesamte Heilungsverlauf zog sich erheblich in die Länge. Auch heute leidet der Kläger noch unter den Folgen der fehlerhaften Behandlung.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Vorfall mittels eines Universitätsprofessors für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie hinterfragen lassen. Dieser sah zumindest die operative Versorgung als verspätet an. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Abfindungsbetrages insbesondere die Folgen der verspäteten Behandlung. Vorgerichtlich war der Versicherer der Beklagten nicht bereit, die Angelegenheit zu regulieren, so dass gerichtliche Hilfe notwendig war, stellt RA Dr Dirk C Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Fehlerhafte operative Versorgung einer Kahnbeinfraktur, LG Saarbrücken, Az. 16 O 41/11
Chronologie:
Der Kläger stürzte 2010 auf die rechte Hand und zog sich dabei eine Kahnbeinfraktur zu. Im Krankenhaus der Beklagten wurde er nicht lege artis behandelt. Es war eine Korrekturoperation erforderlich, der gesamte Heilungsverlauf zog sich erheblich in die Länge. Auch heute leidet der Kläger noch unter den Folgen der fehlerhaften Behandlung.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Vorfall mittels eines Universitätsprofessors für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie hinterfragen lassen. Dieser sah zumindest die operative Versorgung als verspätet an. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Abfindungsbetrages insbesondere die Folgen der verspäteten Behandlung. Vorgerichtlich war der Versicherer der Beklagten nicht bereit, die Angelegenheit zu regulieren, so dass gerichtliche Hilfe notwendig war, stellt RA Dr Dirk C Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
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Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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