Chronische Hämodialyse nach verspäteter ärztlicher Behandlung, OLG Bamberg, Az. 4 U 91/12
Oberlandesgericht Bamberg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:Kurzfassung: Der Kläger begab sich im Jahre 2005 in die Behandlung einer internistischen Gemeinschaftspraxis aufgrund von Blasenschmerzen. Es wurden auffällige CRP-Werte diagnostiziert, die ihm allerdings nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden. Daraufhin erlitt er einen vollständigen Nierenausfall und ist seither dialysepflichtig.
[Ciper & Coll. - 11.03.2013] Oberlandesgericht Bamberg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Chronische Hämodialyse nach verspäteter ärztlicher Behandlung, OLG Bamberg, Az. 4 U 91/12
Chronologie:
Der Kläger begab sich im Jahre 2005 in die Behandlung einer internistischen Gemeinschaftspraxis aufgrund von Blasenschmerzen. Es wurden auffällige CRP-Werte diagnostiziert, die ihm allerdings nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden. Daraufhin erlitt er einen vollständigen Nierenausfall und ist seither dialysepflichtig.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Würzburg die Klage noch abgewiesen hatte, konnte der Kläger aufgrund der qualifizierten Tätigkeit von Ciper & Coll. in der Berufungsinstanz vor dem OLG Bamberg einen angemessenen Vergleich abschließen. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Viele ärztliche Behandlungsfehler geschehen durch einen schlecht organisierten Arztpraxen- bzw. Klinikalltag. Im vorliegenden Fall wird ein grobes Organisationsdefizit der betreffenden Praxis bemängelt. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt empfiehlt Patienten, jeweils kritisch in solchen Fällen beim Arzt nachzufragen, sollten Verdachtspunkte auf einen Organisationsmangel hinweisen.
Chronische Hämodialyse nach verspäteter ärztlicher Behandlung, OLG Bamberg, Az. 4 U 91/12
Chronologie:
Der Kläger begab sich im Jahre 2005 in die Behandlung einer internistischen Gemeinschaftspraxis aufgrund von Blasenschmerzen. Es wurden auffällige CRP-Werte diagnostiziert, die ihm allerdings nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden. Daraufhin erlitt er einen vollständigen Nierenausfall und ist seither dialysepflichtig.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Würzburg die Klage noch abgewiesen hatte, konnte der Kläger aufgrund der qualifizierten Tätigkeit von Ciper & Coll. in der Berufungsinstanz vor dem OLG Bamberg einen angemessenen Vergleich abschließen. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Viele ärztliche Behandlungsfehler geschehen durch einen schlecht organisierten Arztpraxen- bzw. Klinikalltag. Im vorliegenden Fall wird ein grobes Organisationsdefizit der betreffenden Praxis bemängelt. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt empfiehlt Patienten, jeweils kritisch in solchen Fällen beim Arzt nachzufragen, sollten Verdachtspunkte auf einen Organisationsmangel hinweisen.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Dirk Ciper
Ciper & Coll.
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/73692Ciper & Coll.
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/ciper-und-coll.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Chronische Hämodialyse nach verspäteter ärztlicher Behandlung, OLG Bamberg, Az. 4 U 91/12" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Chronische Hämodialyse nach verspäteter ärztlicher Behandlung, OLG Bamberg, Az. 4 U 91/12" ist Ciper & Coll., vertreten durch Dirk Ciper.