06.03.2013 09:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Scheidung möglicherweise verhindern
Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Scheidung möglicherweise verhindernKurzfassung: Eine Scheidung ist nicht nur mit privaten Auseinandersetzungen verbunden, sondern kann darüber hinaus auch zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Ein Ehevertrag kann möglicherweise Sicherheit bieten.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.03.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Vor der Eheschließung sollten Paare die Ausfertigung eines Ehevertrages in Erwägung ziehen. Der Ehevertrag hat für beide Ehepartner einen Vorteil. Denn die präventive Regelung von Fragen, die sich im Streitfall erfahrungsgemäß schwerer lösen lassen, schafft für alle Ehepartner Rechtssicherheit. Die Scheidungsquote verheirateter Paare ist in Deutschland sehr hoch. Aus diesem Grunde kann dem Ehevertragsrecht eine enorme Relevanz beigemessen werden.
Vor der Eheschließung kann es wichtig sein, alle Aspekte des geplanten Ehelebens zu reflektieren. Hierbei kann insbesondere die derzeitige Erwerbssituation beider Partner und eine geplante Selbstständigkeit eine Rolle spielen. Des Weiteren können auch ein Kinderwunsch sowie die Absicherung im Alter zu berücksichtigen sein.
Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinnausgleich bestimmt den Ausgleich des Vermögens, das ein Ehepaar während der Ehe angesammelt hat. Erbschaften der Ehepartner werden davon abgezogen. Es kann aber beispielsweise auch die Gütergemeinschaft vereinbart werden. Dies kann möglicherweise für Unternehmer von Bedeutung sein.
Insbesondere Unternehmer sollten im Vorfeld der Eheschließung die Ausfertigung eines Ehevertrages in Betracht ziehen. Sollten vorab keine Regelungen getroffen worden sein, kann es unter Umständen dazu kommen, das aufgebaute Unternehmen ebenfalls beim Zugewinnausgleich mitgerechnet werden. Schlimmstenfalls kann dies zur Veräußerung oder zur Insolvenz des Unternehmens führen. Durch einen Ehevertrag kann das Unternehmen unter Umständen vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Weiterhin sollten Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und im Falle von Kindern auch zum Betreuungsunterhalt getroffen werden. Auch der Versorgungsausgleich sollte geregelt werden. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenanwartschaften.
Wer vor der Ehe nicht präventiv denkt, riskiert das Vermögen, das er mit in die Ehe bringt. Denn auch diese Vermögenswerte, etwa Aktien, Immobilien oder Anteile an einer GmbH, werden im Fall einer Scheidung beim Zugewinnausgleich mitgerechnet. Genau das können Sie mit einem Ehevertrag verhindern.
Ein im Familienrecht versierter Rechtsanwalt erläutert gerne mit Ihnen, wie Sie sich mit einem Ehevertrag für den Eventualfall einer Scheidung absichern können.
http://www.grprainer.com/Ehevertrag.html
Vor der Eheschließung kann es wichtig sein, alle Aspekte des geplanten Ehelebens zu reflektieren. Hierbei kann insbesondere die derzeitige Erwerbssituation beider Partner und eine geplante Selbstständigkeit eine Rolle spielen. Des Weiteren können auch ein Kinderwunsch sowie die Absicherung im Alter zu berücksichtigen sein.
Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinnausgleich bestimmt den Ausgleich des Vermögens, das ein Ehepaar während der Ehe angesammelt hat. Erbschaften der Ehepartner werden davon abgezogen. Es kann aber beispielsweise auch die Gütergemeinschaft vereinbart werden. Dies kann möglicherweise für Unternehmer von Bedeutung sein.
Insbesondere Unternehmer sollten im Vorfeld der Eheschließung die Ausfertigung eines Ehevertrages in Betracht ziehen. Sollten vorab keine Regelungen getroffen worden sein, kann es unter Umständen dazu kommen, das aufgebaute Unternehmen ebenfalls beim Zugewinnausgleich mitgerechnet werden. Schlimmstenfalls kann dies zur Veräußerung oder zur Insolvenz des Unternehmens führen. Durch einen Ehevertrag kann das Unternehmen unter Umständen vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Weiterhin sollten Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und im Falle von Kindern auch zum Betreuungsunterhalt getroffen werden. Auch der Versorgungsausgleich sollte geregelt werden. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenanwartschaften.
Wer vor der Ehe nicht präventiv denkt, riskiert das Vermögen, das er mit in die Ehe bringt. Denn auch diese Vermögenswerte, etwa Aktien, Immobilien oder Anteile an einer GmbH, werden im Fall einer Scheidung beim Zugewinnausgleich mitgerechnet. Genau das können Sie mit einem Ehevertrag verhindern.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Scheidung möglicherweise verhindern" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.