Steuerliche Enttäuschungen bei Medienfonds

Steuerliche Enttäuschungen bei Medienfonds
Kurzfassung: Anleger, die hinsichtlich versprochener Steuervorteile bei Medienfonds und einer vorausgesagten positiven Entwicklung im Nachhinein enttäuscht wurden, sollten nicht tatenlos zusehen.
Steuerliche Enttäuschungen bei Medienfonds GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.03.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger.

Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter sollen steuerliche Neubewertungen durchgeführt haben, so dass vielen Anlegern schließlich hohe Steuernachzahlungen drohten. Dass an den angeblichen Steuervorteilen oft anscheinend weniger dran zu sein scheint als ursprünglich versprochen, verunsichert viele Anleger.

Hinzu kommt, dass sich die Fonds teilweise wohl auch unabhängig von der steuerlichen Bewertung schlechter entwickeln als erwartet. Die erwarteten Einspielergebnisse sollen ebenfalls oftmals hinter den Erwartungen zurückgeblieben sein. So sollen bei einigen Fonds auch Ausschüttungen geringer ausgefallen sein, als die Anleger gehofft hatten. Ein Anleger muss die schlechte Entwicklung seiner Beteiligung jedoch unter Umständen nicht tatenlos hinnehmen, insbesondere dann nicht, wenn sie für ihn völlig überraschend kommt.

Ähnlich wie bei Fonds anderer Art stehen auch Anlegern von Medienfonds unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zu. Anlegern, die bei der Zeichnung nicht ausreichend über die Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt wurden, ist anzuraten, einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Ebenso verhält es sich bei Anlegern, denen nichts über die an die Fondsvermittler fließenden Rückvergütungen (Kick-Backs) mitgeteilt wurde, obwohl hier unter Umständen eine Informationspflicht besteht. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob Ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen, wenn Sie mit Ihrer Anlage nicht zufrieden sind. Dann haben Sie die Chance, so gestellt zu werden, als hätten Sie sich an dem entsprechenden Fonds nie beteiligt.

Da stets die Verjährung von Ansprüchen droht, sollten Sie als betroffener Anleger möglichst schnell handeln. Sind die Ansprüche einmal verjährt, können sie bei Berufung des Gegners hierauf nicht mehr durchgesetzt werden.

http://www.grprainer.com/Medienfonds.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/73698

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Steuerliche Enttäuschungen bei Medienfonds" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Steuerliche Enttäuschungen bei Medienfonds" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.