06.03.2013 12:20 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Kabinett beschließt Fünften Stammzellbericht
Kurzfassung: Kabinett beschließt Fünften StammzellberichtDas Bundeskabinett hat heute den Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes beschlossen, der dem Deutsch ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 06.03.2013] Kabinett beschließt Fünften Stammzellbericht
Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes beschlossen, der dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt wird.
Durch das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 wurde die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) in Deutschland unter strengen Voraussetzungen gesetzlich geregelt. Zugleich wird der Schutz menschlicher Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz gewahrt, das die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus menschlichen Embryonen in Deutschland unter Strafe verbietet. Gegenstand der Berichtspflicht gemäß 15 Stammzellgesetz ist eine Darstellung der Durchführung des Gesetzes sowie des aktuellen Forschungsstands zu embryonalen und anderen Formen menschlicher Stammzellen. Durch den Bericht soll der Deutsche Bundestag in die Lage versetzt werden, die mit der bisherigen Regelung gemachten Erfahrungen in seine Meinungsbildung zur Bewertung der Sachlage einzubeziehen.
Der vorgelegte Bericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011. Der Bericht geht auf die vorliegenden Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen und ihre Bearbeitung durch die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und das Robert Koch-Institut als zuständiger Genehmigungsbehörde ein und bewertet die Erfahrungen, die dabei mit dem Genehmigungsverfahren und im sonstigen Umgang mit dem Gesetz gemacht wurden.
Deutlich ist die Aussage, dass auch angesichts der neu verfügbaren humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) in der Forschung die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen erforderlich bleiben wird. Dies zeigt die Bedeutung und die weiterhin bestehende Notwendigkeit der im Bericht ausgewerteten Genehmigungspraxis.
Er stellt zudem exemplarisch die Erkenntnisse der seit dem vierten Stammzellbericht durchgeführten Forschungsarbeiten mit menschlichen embryonalen, menschlichen adulten und tierischen Stammzellen dar und gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Stammzellenforschung in den Jahren 2010 und 2011.
Im Berichtsteil zur Erfüllung der Voraussetzungen nach 5 Stammzellgesetz ist in Bezug auf die Hochrangigkeit der Forschungsvorhaben insbesondere bemerkenswert, dass in einem Teil der Forschungsprojekte Zellmodelle aus humanen embryonalen Stammzellen für degenerative Erkrankungen (z. B. Chorea Huntington) entwickelt werden. An diesen Modellen können zukünftig sowohl die Krankheitsentstehung als auch Wirkstoffentwicklungen erforscht werden Dies scheint der erste Bereich zu sein, in dem Ergebnisse der humanen embryonalen Stammzellforschung klinische Relevanz erlangen könnten.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info@bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes beschlossen, der dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt wird.
Durch das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 wurde die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) in Deutschland unter strengen Voraussetzungen gesetzlich geregelt. Zugleich wird der Schutz menschlicher Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz gewahrt, das die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus menschlichen Embryonen in Deutschland unter Strafe verbietet. Gegenstand der Berichtspflicht gemäß 15 Stammzellgesetz ist eine Darstellung der Durchführung des Gesetzes sowie des aktuellen Forschungsstands zu embryonalen und anderen Formen menschlicher Stammzellen. Durch den Bericht soll der Deutsche Bundestag in die Lage versetzt werden, die mit der bisherigen Regelung gemachten Erfahrungen in seine Meinungsbildung zur Bewertung der Sachlage einzubeziehen.
Der vorgelegte Bericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011. Der Bericht geht auf die vorliegenden Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen und ihre Bearbeitung durch die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und das Robert Koch-Institut als zuständiger Genehmigungsbehörde ein und bewertet die Erfahrungen, die dabei mit dem Genehmigungsverfahren und im sonstigen Umgang mit dem Gesetz gemacht wurden.
Deutlich ist die Aussage, dass auch angesichts der neu verfügbaren humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) in der Forschung die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen erforderlich bleiben wird. Dies zeigt die Bedeutung und die weiterhin bestehende Notwendigkeit der im Bericht ausgewerteten Genehmigungspraxis.
Er stellt zudem exemplarisch die Erkenntnisse der seit dem vierten Stammzellbericht durchgeführten Forschungsarbeiten mit menschlichen embryonalen, menschlichen adulten und tierischen Stammzellen dar und gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Stammzellenforschung in den Jahren 2010 und 2011.
Im Berichtsteil zur Erfüllung der Voraussetzungen nach 5 Stammzellgesetz ist in Bezug auf die Hochrangigkeit der Forschungsvorhaben insbesondere bemerkenswert, dass in einem Teil der Forschungsprojekte Zellmodelle aus humanen embryonalen Stammzellen für degenerative Erkrankungen (z. B. Chorea Huntington) entwickelt werden. An diesen Modellen können zukünftig sowohl die Krankheitsentstehung als auch Wirkstoffentwicklungen erforscht werden Dies scheint der erste Bereich zu sein, in dem Ergebnisse der humanen embryonalen Stammzellforschung klinische Relevanz erlangen könnten.
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, 10117 Berlin , Deutschland
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