07.03.2013 09:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Trotz vieler Nachbesserungsversuche muss ein Mangel an einem Neuwagen, welcher nicht zu reparieren ist, vom Erwerber unter Umständen nicht hingenommen werden.
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Autor der Pressemeldung "Mängelgewährleistung im Kaufrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.