07.03.2013 09:18 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Die Rentenversicherung – wo sich Familienarbeit für Frauen bezahlt macht
Kurzfassung: Die Rentenversicherung - wo sich Familienarbeit für Frauen bezahlt macht Sie sind gut ausgebildet, berufstätig und stemmen die Hauptlast von Kindererziehung, Pflege und Haushalt: Im Spagat zwischen ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 07.03.2013] Die Rentenversicherung - wo sich Familienarbeit für Frauen bezahlt macht
Sie sind gut ausgebildet, berufstätig und stemmen die Hauptlast von Kindererziehung, Pflege und Haushalt: Im Spagat zwischen Job und Familie stecken viele Frauen beruflich zurück. Nicht so in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier werden ihre familiären Leistungen anerkannt und in besonderer Weise aufgewertet. Ob Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen - bei der späteren Rente macht sich die Familienarbeit bezahlt, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Immer mehr Frauen sorgen automatisch selbst fürs Alter vor: etwa mit Pflichtbeiträgen, die sie als Beschäftigte oder Selbstständige einzahlen oder mit freiwillig gezahlten Beiträgen. Damit sichern sie sich nicht nur ein eigenes Einkommen im Alter; sie können sich auch im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls schützen.
Kind oder Karriere? Wer auf nichts verzichten möchte, muss auch bei der Rente keine Abstriche hinnehmen: Denn auf dem Rentenkonto zählen auch Phasen, in denen Mütter Kinder erziehen. Wer sein Kind ab 1992 geboren hat, bekommt für die ersten drei Lebensjahre Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben, die sich am Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten orientieren - und das, ohne tatsächlich Geld einzuzahlen. Die spätere Rente erhöht sich dadurch um derzeit 82 Euro pro Kind und Monat. Arbeitet eine Mutter zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag ihres Kindes nur Teilzeit oder in einem geringer bezahlten Beruf, kann sie für ihre spätere Rente einen Zuschlag erhalten.
Oft sind es auch Frauen, die deutlich kürzertreten, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird. Um sich um den Angehörigen zu kümmern, müssen sie ihren Job vielleicht sogar ganz aufgeben. Die Deutsche Rentenversicherung belohnt die Fürsorge und rechnet der Pflegeperson - abhängig von der anerkannten Pflegestufe - Rentenversicherungsbeiträge an, und zwar auch dann, wenn sie zuvor nicht berufstätig war.
Weitere Informationen: 0800 1000 480 10 (kostenfreies Servicetelefon) oder www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
Telefon: 0511 829-0
Telefax: 0511 829-2635
Mail: info@drv-bsh.de
URL: http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Sie sind gut ausgebildet, berufstätig und stemmen die Hauptlast von Kindererziehung, Pflege und Haushalt: Im Spagat zwischen Job und Familie stecken viele Frauen beruflich zurück. Nicht so in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier werden ihre familiären Leistungen anerkannt und in besonderer Weise aufgewertet. Ob Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen - bei der späteren Rente macht sich die Familienarbeit bezahlt, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Immer mehr Frauen sorgen automatisch selbst fürs Alter vor: etwa mit Pflichtbeiträgen, die sie als Beschäftigte oder Selbstständige einzahlen oder mit freiwillig gezahlten Beiträgen. Damit sichern sie sich nicht nur ein eigenes Einkommen im Alter; sie können sich auch im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls schützen.
Kind oder Karriere? Wer auf nichts verzichten möchte, muss auch bei der Rente keine Abstriche hinnehmen: Denn auf dem Rentenkonto zählen auch Phasen, in denen Mütter Kinder erziehen. Wer sein Kind ab 1992 geboren hat, bekommt für die ersten drei Lebensjahre Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben, die sich am Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten orientieren - und das, ohne tatsächlich Geld einzuzahlen. Die spätere Rente erhöht sich dadurch um derzeit 82 Euro pro Kind und Monat. Arbeitet eine Mutter zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag ihres Kindes nur Teilzeit oder in einem geringer bezahlten Beruf, kann sie für ihre spätere Rente einen Zuschlag erhalten.
Oft sind es auch Frauen, die deutlich kürzertreten, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird. Um sich um den Angehörigen zu kümmern, müssen sie ihren Job vielleicht sogar ganz aufgeben. Die Deutsche Rentenversicherung belohnt die Fürsorge und rechnet der Pflegeperson - abhängig von der anerkannten Pflegestufe - Rentenversicherungsbeiträge an, und zwar auch dann, wenn sie zuvor nicht berufstätig war.
Weitere Informationen: 0800 1000 480 10 (kostenfreies Servicetelefon) oder www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
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, 30880 Laatzen , Deutschland
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