07.03.2013 11:11 Uhr in Energie & Umwelt von CDU/CSU-Fraktion

EU-Beihilfeverfahren gegen Stromnetzentgeltbefreiung schüttet das Kind mit dem Bade aus

Kurzfassung: EU-Beihilfeverfahren gegen Stromnetzentgeltbefreiung schüttet das Kind mit dem Bade ausEntlastungen sind notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der StromnetzeIn Deutschland werden große Stromverbr ...
[CDU/CSU-Fraktion - 07.03.2013] EU-Beihilfeverfahren gegen Stromnetzentgeltbefreiung schüttet das Kind mit dem Bade aus

Entlastungen sind notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der Stromnetze
In Deutschland werden große Stromverbraucher aufgrund ihrer netzstabilisierenden Wirkung bei den Netzentgelten entlastet. Am gestrigen Mittwoch beschloss die Europäische Kommission, gegen diese Regelung ein Beihilfeprüfverfahren einzuleiten. Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:
"Die EU-Kommission verliert bei ihrer Entscheidung zur Einleitung eines Beihilfeprüfverfahrens gegen Deutschland jegliches Augenmaß. Die in Deutschland geltenden Entlastungen für energieintensive Unternehmen bei den Stromnetzentgelten sind notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der Stromnetze und darüber hinaus wichtig für die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Es handelt sich schon deshalb nicht um staatliche Beihilfen, weil keinerlei staatliche Zahlungen an die Unternehmen erfolgen.
Die EU-Kommission muss sich gut überlegen, ob sie durch die Einleitung eines Beihilfeverfahrens gegen eine vernünftige und sachlich begründete Regelung dem Industriestandort Deutschland Schaden zufügt - und damit einem wirtschaftlichen Stabilitätsanker für ganz Europa gefährdet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, in Brüssel mit aller Entschiedenheit auf eine schnelle Einstellung des Beihilfeverfahrens hinzuwirken."
Hintergrund:
Die von der EU-Kommission im Beihilfeverfahren aufgegriffene Regelung in der Stromnetzentgelt-Verordnung wurde im Grundsatz bereits unter Rot-Grün im Jahr 2005 beschlossen und in den Jahren 2009 und 2011 moderat ausgeweitet. Grund ist, dass große Industriekunden durch ihre gleichmäßige Stromabnahme einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Gerade durch die erhebliche Zunahme der unregelmäßigen Einspeisung von erneuerbaren Energien steigt derzeit die Gefahr von Stromnetzausfällen signifikant. Netzstabilisierende Maßnahmen sind daher unumgänglich. Dieser Beitrag der Großabnehmer zur Netzstabilität ist auch bei der Ermittlung der Netzentgelte zu berücksichtigen.
Zudem leistet die Regelung einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland und damit für den Erhalt der industriellen Wertschöpfungskette, die Garant für Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in unserem Land ist. Trotz der bestehenden Entlastungsregelungen zählen die deutschen Industriestrompreise bereits heute zu den höchsten weltweit. So betragen die Industriestrompreise in Frankreich nur circa 40 Prozent der Preise in Deutschland, in den USA, Kanada und Brasilien teilweise nur ein Drittel. Grund sind in erster Linie die hohen staatlichen Belastungen des Strompreises in Deutschland. Angesichts dieses bereits bestehenden extremen Wettbewerbsnachteils für deutsche energieintensive Unternehmen würde eine weitere Zusatzbelastung durch eine Anhebung der Netzentgelte mit großer Wahrscheinlichkeit das Aus für eine Reihe von Unternehmen bedeuten.

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