08.03.2013 09:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Im Falle eines Hausverkaufs kann sich der Verkäufer gegebenenfalls nicht auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er arglistig einen bestehenden Mangel nicht vollständig angibt.
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Autor der Pressemeldung "Verkäufer kann sich bei Arglist nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.