08.03.2013 09:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Arbeitnehmer hat bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Gebot der Zeugnisklarheit.
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Autor der Pressemeldung "Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.