08.03.2013 09:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen
Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehenKurzfassung: Anlegern soll nun ein verstärkter Schutz vor Falschberatungen geboten werden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 08.03.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Falschberatungen durch Anlegerberater von Banken sind in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Diese Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen haben sich auf das Vertrauen der Anleger negativ ausgewirkt und ein schlechtes Licht auf die Finanzinstitute geworfen. Doch nun sollen intensivere Kontrollmaßnahmen helfen, die ablehnende Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken zu bessern.
Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie dem Finanzinstitut zugegangen sind, der Finanzaufsicht gemeldet werden sollen.
Ferner schreitet der Gesetzgeber dadurch ein, dass in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) normiert werden soll, dass eine Registrierung der Bankberater veranlasst werden muss. Die Leistung der Berater soll leichter kontrolliert werden können. So erhoffe man sich nicht nur einen stärkeren Schutz der Anleger vor Fehlberatungen sondern auch, dass die Banken ausschließlich qualifiziertes Personal als Berater einstellen.
Fehlerhafte Beratungen sollen somit durch die Fachkenntnisse der qualifizierten Berater vermieden werden. Ein besonderer Fokus soll wohl auch auf soziale Kompetenzen der Berater liegen, damit sie sich in die Lage des potenziellen Anlegers hineinversetzen und so insbesondere auf seine Anlageziele eingehen zu können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Verstößen gegen diese Vorschriften mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. Diese Maßnahmen sollen abgesehen von Verwarnungen und Bußgeldern sogar zeitlich begrenzte Berufsverbote für die jeweiligen Berater sein.
Viele Anleger erachten diese Neuerungen als fällig, kam es doch gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Klagen von Anlegern gegen ihre Banken. Diese auf Schadensersatz gerichteten Klagen basierten meist auf Falschberatungen oder der Unterlassung einer umfassenden Aufklärung über die Risiken der Anlage, zu welcher die Bankberater verpflichtet sind. Hierzu kann es schnell kommen, beispielsweise wenn der Berater während der Beratung mit der Sicherheit des Fonds in falscher Weise wirbt oder die empfohlene Anlage nicht den Anlagezielen des Anlegers entspricht.
Um zu prüfen, ob auch Sie unter Umständen falsch beraten worden sein könnten und Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen könnten, sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt aufgesucht werden. Im Hinblick auf mögliche Verjährungsfristen ist schnelles Handeln geboten.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html
Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie dem Finanzinstitut zugegangen sind, der Finanzaufsicht gemeldet werden sollen.
Ferner schreitet der Gesetzgeber dadurch ein, dass in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) normiert werden soll, dass eine Registrierung der Bankberater veranlasst werden muss. Die Leistung der Berater soll leichter kontrolliert werden können. So erhoffe man sich nicht nur einen stärkeren Schutz der Anleger vor Fehlberatungen sondern auch, dass die Banken ausschließlich qualifiziertes Personal als Berater einstellen.
Fehlerhafte Beratungen sollen somit durch die Fachkenntnisse der qualifizierten Berater vermieden werden. Ein besonderer Fokus soll wohl auch auf soziale Kompetenzen der Berater liegen, damit sie sich in die Lage des potenziellen Anlegers hineinversetzen und so insbesondere auf seine Anlageziele eingehen zu können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Verstößen gegen diese Vorschriften mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. Diese Maßnahmen sollen abgesehen von Verwarnungen und Bußgeldern sogar zeitlich begrenzte Berufsverbote für die jeweiligen Berater sein.
Viele Anleger erachten diese Neuerungen als fällig, kam es doch gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Klagen von Anlegern gegen ihre Banken. Diese auf Schadensersatz gerichteten Klagen basierten meist auf Falschberatungen oder der Unterlassung einer umfassenden Aufklärung über die Risiken der Anlage, zu welcher die Bankberater verpflichtet sind. Hierzu kann es schnell kommen, beispielsweise wenn der Berater während der Beratung mit der Sicherheit des Fonds in falscher Weise wirbt oder die empfohlene Anlage nicht den Anlagezielen des Anlegers entspricht.
Um zu prüfen, ob auch Sie unter Umständen falsch beraten worden sein könnten und Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen könnten, sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt aufgesucht werden. Im Hinblick auf mögliche Verjährungsfristen ist schnelles Handeln geboten.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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