11.03.2013 12:08 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, dass der Eintragung einer Marke unter anderem ihre mangelnde Unterscheidungskraft entgegenstehen kann.
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Autor der Pressemeldung "BGH zu absoluten Schutzhindernissen von Marken" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.