11.03.2013 12:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Mögliche Steuerpflicht von Nachlasskapital
Mögliche Steuerpflicht von NachlasskapitalKurzfassung: Erben sollten Nachlass umfassend auf eine etwaige Meldepflicht untersuchen. Nur so umgehen sie das Risiko eine noch nicht versteuerte Erbschaft anzunehmen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 11.03.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Eine Erbschaft kann umfassende Rechte und Pflichten für die Erben mit sich bringen. Darunter zählt insbesondere die Pflicht, die Erbschaft in der Steuererklärung mit aufzunehmen. Dies ist vielen Erben zumeist nicht bewusst. Unter Umständen können sich Erben dann wegen Steuerhinterziehung strafbar machen, sofern unversteuertes Vermögen nicht dem Finanzamt gemeldet wird.
Nicht selten beinhalten Erbschaften Vermögen, welches der Erblasser zu Lebzeiten nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt versteuert hat. Hierunter können unter anderem Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland fallen. Diese sollen nämlich ebenfalls der deutschen Steuer unterfallen. Das unversteuerte Vermögen geht durch die Erbschaft zwar auf den Erben über. Dabei verliert es den Charakter des "Schwarzgeldes" jedoch nicht. Im Ergebnis können somit auch Erben damaliger Steuersünder strafrechtlich verfolgt werden.
Durch die behördlichen Ermittlungen in Bezug auf die Suche von Steuersündern und des Ankaufs von Steuerdateien in der Schweiz droht nicht nur Geldanlegern möglicherweise eine Strafverfolgung. In diesem Zusammenhang könnte auch für Erben, welche nachzuversteuerndes Vermögen nicht umgehend dem Finanzamt anzeigen, die Möglichkeit bestehen, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Erben können als juristische Laien oftmals nur schwer den Wert der Erbschaft und die daraus resultierende steuerrechtliche Würdigung einschätzen. Betroffenen Erben ist daher bei aufkommenden Unsicherheiten anzuraten, sich rechtliche Hilfe ein zu holen.
Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann den Betroffenen zunächst Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und ihnen darüber hinaus hinsichtlich einer möglicherweise anzuratenden Ausschlagung der Erbschaft bei einer vorangegangenen Steuerhinterziehung beratend zur Seite stehen.
Eine sogenannte Selbstanzeige kann unter Umständen ein Ausweg aus der strafrechtlich bedenklichen Situation sein. Eine solche Selbstanzeige ist aber nur so lange möglich, bis die Tat von der zuständigen Behörde aufgedeckt wurde und sich an die Betroffenen wendet.
Grundsätzlich sollte eine Selbstanzeige jedoch gut durchdacht sein. Das bedeutet, dass bei anstehender Durchführung einer solchen diese vor Allem schnell vollzogen werden sollte. Auch in diesem Fall ist rechtlicher Beistand dringend anzuraten. Durch die Hilfe eines erfahrenen Anwaltes können Fehler in der Durchführung vermieden werden.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Nicht selten beinhalten Erbschaften Vermögen, welches der Erblasser zu Lebzeiten nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt versteuert hat. Hierunter können unter anderem Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland fallen. Diese sollen nämlich ebenfalls der deutschen Steuer unterfallen. Das unversteuerte Vermögen geht durch die Erbschaft zwar auf den Erben über. Dabei verliert es den Charakter des "Schwarzgeldes" jedoch nicht. Im Ergebnis können somit auch Erben damaliger Steuersünder strafrechtlich verfolgt werden.
Durch die behördlichen Ermittlungen in Bezug auf die Suche von Steuersündern und des Ankaufs von Steuerdateien in der Schweiz droht nicht nur Geldanlegern möglicherweise eine Strafverfolgung. In diesem Zusammenhang könnte auch für Erben, welche nachzuversteuerndes Vermögen nicht umgehend dem Finanzamt anzeigen, die Möglichkeit bestehen, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Erben können als juristische Laien oftmals nur schwer den Wert der Erbschaft und die daraus resultierende steuerrechtliche Würdigung einschätzen. Betroffenen Erben ist daher bei aufkommenden Unsicherheiten anzuraten, sich rechtliche Hilfe ein zu holen.
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Eine sogenannte Selbstanzeige kann unter Umständen ein Ausweg aus der strafrechtlich bedenklichen Situation sein. Eine solche Selbstanzeige ist aber nur so lange möglich, bis die Tat von der zuständigen Behörde aufgedeckt wurde und sich an die Betroffenen wendet.
Grundsätzlich sollte eine Selbstanzeige jedoch gut durchdacht sein. Das bedeutet, dass bei anstehender Durchführung einer solchen diese vor Allem schnell vollzogen werden sollte. Auch in diesem Fall ist rechtlicher Beistand dringend anzuraten. Durch die Hilfe eines erfahrenen Anwaltes können Fehler in der Durchführung vermieden werden.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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