12.03.2013 09:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Das Mahnverfahren kann zur einfacheren Durchsetzung von Forderungen dienen
Das Mahnverfahren kann zur einfacheren Durchsetzung von Forderungen dienenKurzfassung: Das Mahnverfahren kann unter Umständen für Unternehmen eine einfache und kostensparende Alternative zur Durchsetzung von Zahlungsforderungen sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.03.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Mahnverfahren ist ebenfalls als gerichtliches Verfahren anzusehen. Dieses soll zur einfachen und schnellen Durchsetzung von Forderungen verhelfen. Durch das Mahnverfahren soll eine Vollstreckung von Geldforderungen auch ohne die Erhebung einer Klage möglich sein. Dementsprechend wird am Ende auch kein Urteil ausgesprochen, sondern ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Zudem sind die Kosten insgesamt geringer, als sie in einem normalen Zivilprozess mit der Einreichung einer Klage werden können.
Im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid sollte die Verjährung beachtet werden. Schon der Eingang des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides kann möglicherweise die Verjährung hemmen. Dafür müsste die Zustellung des Mahnbescheides aber zeitnah nachfolgen. Aus diesem Grund kann dieses Verfahrens insbesondere für Unternehmen interessant sein, welche häufig Probleme mit einer Vielzahl offener Zahlungsforderungen haben.
Die Zuständigkeit für das Mahnverfahren liegt bei zentralen Mahngerichten. Im Gegensatz zu anderen gerichtlichen Verfahren wird das Mahnverfahren zumeist durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Weiterhin wird nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch auch wirklich zusteht. Vielmehr dient das Mahnverfahren dazu, den Schuldner zur Zahlung des offenen Betrages zu bewegen.
Ferner sollte beachtet werden, dass Schuldner gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. Sollte innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt worden sein, ist der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Frist rechtskräftig.
Das Mahnverfahren führt jedoch nicht immer zum Ziel. Sollte ein Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen, ist das Mahnverfahren beendet. Danach wird das streitige Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen. Ein Vollstreckungsbescheid kann dann nicht mehr beantragt werden.
Die schlechte Zahlungsmoral von Kunden wird selbst für ausgelastete Unternehmen schnell zum existentiellen Problem. Die Statistik der Insolvenzen zeigt, dass hinter der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen oft die Säumigkeit von Kunden steckt. In diesen Fällen geraten die Unternehmer somit unverschuldet in die Krise. Gegen dieses Fehlverhalten hilft nur ein effektives Forderungsmanagement.
Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen behilflich sein. Zudem besteht die Möglichkeit, unternehmensspezifische Systeme für ein wirksames Forderungsmanagement zu entwickeln.
http://www.grprainer.com/Inkasso-Forderungseinzug-Mahnbescheid.html
Im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid sollte die Verjährung beachtet werden. Schon der Eingang des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides kann möglicherweise die Verjährung hemmen. Dafür müsste die Zustellung des Mahnbescheides aber zeitnah nachfolgen. Aus diesem Grund kann dieses Verfahrens insbesondere für Unternehmen interessant sein, welche häufig Probleme mit einer Vielzahl offener Zahlungsforderungen haben.
Die Zuständigkeit für das Mahnverfahren liegt bei zentralen Mahngerichten. Im Gegensatz zu anderen gerichtlichen Verfahren wird das Mahnverfahren zumeist durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Weiterhin wird nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch auch wirklich zusteht. Vielmehr dient das Mahnverfahren dazu, den Schuldner zur Zahlung des offenen Betrages zu bewegen.
Ferner sollte beachtet werden, dass Schuldner gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. Sollte innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt worden sein, ist der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Frist rechtskräftig.
Das Mahnverfahren führt jedoch nicht immer zum Ziel. Sollte ein Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen, ist das Mahnverfahren beendet. Danach wird das streitige Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen. Ein Vollstreckungsbescheid kann dann nicht mehr beantragt werden.
Die schlechte Zahlungsmoral von Kunden wird selbst für ausgelastete Unternehmen schnell zum existentiellen Problem. Die Statistik der Insolvenzen zeigt, dass hinter der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen oft die Säumigkeit von Kunden steckt. In diesen Fällen geraten die Unternehmer somit unverschuldet in die Krise. Gegen dieses Fehlverhalten hilft nur ein effektives Forderungsmanagement.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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