12.03.2013 13:59 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Regierung sorgt für Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken
Kurzfassung: Regierung sorgt für Schutz der Verbraucher vor unseriösen GeschäftspraktikenLegitimes Instrument der Abmahnung bleibt weiterhin möglichDas Bundeskabinett beschließt an diesem Mittwoch ein Maßnah ...
[CDU/CSU-Fraktion - 12.03.2013] Regierung sorgt für Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken
Legitimes Instrument der Abmahnung bleibt weiterhin möglich
Das Bundeskabinett beschließt an diesem Mittwoch ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von unseriösen Geschäftspraktiken. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer und Günter Krings:
"Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Damit werden Verbraucher besser gegen unlautere Telefonwerbung, unseriöses Inkasso und überzogene Abmahnungen geschützt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Wir freuen uns, dass die Bundesregierung auch Vorschläge aus dem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht aufgegriffen hat. So sorgen beispielsweise mehr Informationspflichten dafür, dass der Verbraucher schneller erkennen kann, ob eine Abmahnung wirksam ist. Wir hätten uns auch eine schärfere Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern vorstellen können.
Die Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf ca. 150 Euro ist eine Fortentwicklung der bestehenden Abmahndeckelung, mit der Familien vor überzogenen Abmahnungen geschützt werden sollen. Die Unionsfraktion unterstützt diesen Ansatz, hat aber auch darauf gedrängt, dass die Schwere der Urheberrechtsverletzung berücksichtigt wird.
Auch bei der angemessenen Höhe der Begrenzung ist die Bundesregierung den Vorschlägen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefolgt. Damit wird sichergestellt, dass das legitime Instrument der Abmahnung weiterhin möglich bleibt, aber keine Familien in den finanziellen Ruin getrieben werden können. Wir wollen Jugendliche und Eltern schützen, aber weiter gegen schweres Raubkopieren vorgehen."
Hintergrund:
Das Bundeskabinett wird den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz voraussichtlich am 13. März 2013 beschließen.
Legitimes Instrument der Abmahnung bleibt weiterhin möglich
Das Bundeskabinett beschließt an diesem Mittwoch ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von unseriösen Geschäftspraktiken. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer und Günter Krings:
"Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Damit werden Verbraucher besser gegen unlautere Telefonwerbung, unseriöses Inkasso und überzogene Abmahnungen geschützt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Wir freuen uns, dass die Bundesregierung auch Vorschläge aus dem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht aufgegriffen hat. So sorgen beispielsweise mehr Informationspflichten dafür, dass der Verbraucher schneller erkennen kann, ob eine Abmahnung wirksam ist. Wir hätten uns auch eine schärfere Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern vorstellen können.
Die Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf ca. 150 Euro ist eine Fortentwicklung der bestehenden Abmahndeckelung, mit der Familien vor überzogenen Abmahnungen geschützt werden sollen. Die Unionsfraktion unterstützt diesen Ansatz, hat aber auch darauf gedrängt, dass die Schwere der Urheberrechtsverletzung berücksichtigt wird.
Auch bei der angemessenen Höhe der Begrenzung ist die Bundesregierung den Vorschlägen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefolgt. Damit wird sichergestellt, dass das legitime Instrument der Abmahnung weiterhin möglich bleibt, aber keine Familien in den finanziellen Ruin getrieben werden können. Wir wollen Jugendliche und Eltern schützen, aber weiter gegen schweres Raubkopieren vorgehen."
Hintergrund:
Das Bundeskabinett wird den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz voraussichtlich am 13. März 2013 beschließen.
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