13.03.2013 11:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Das SPD-Wahlprogramm
Kurzfassung: Das SPD-WahlprogrammWo sind Steinbrücks Versprechen für den MittelstandDer SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und Parteichef Sigmar Gabriel haben am vergangenen Montag das Wahlprogramm der SPD vor ...
[CDU/CSU-Fraktion - 13.03.2013] Das SPD-Wahlprogramm
Wo sind Steinbrücks Versprechen für den Mittelstand
Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und Parteichef Sigmar Gabriel haben am vergangenen Montag das Wahlprogramm der SPD vorgestellt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten:
"Herr Steinbrück ändert seine Meinung, was er für den Mittelstand im Falle eines Wahlsiegs tun möchte, mittlerweile im Wochentakt! Leider verwirft er nur die guten Vorschläge: Die Giftmischung aus Vermögensteuer, Erbschaftsteuererhöhung, Kapitalertragsteuererhöhung und Anhebung der Einkommensteuersätze bleibt leider zu Lasten unserer vielen mittelständischen Unternehmen und Familienbetriebe auf seiner Agenda.
In seinen Siegener Thesen vom 4. März hat Herr Steinbrück die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege versprochen, um den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten. Da er in seiner Braunschweiger Erklärung für mehr Steuergerechtigkeit vom 14. Januar sich noch damit brüstete, die Verabschiedung genau dieses Vorschlags im Bundesrat Ende letzten Jahres verhindert zu haben, war die Forderung der Verkürzung der Aufbewahrungspflichten in den Siegener Thesen eine überraschende, aber erfreuliche Wende. Denn diese Maßnahme würde die Unternehmen um jährlich 2,5 Milliarden Euro jährlich entlasten.
Nach diesem Hin und Her nun erneut die Rolle rückwärts: Von dieser schönen Maßnahme ist in dem am Montag vom SPD-Parteipräsidium verabschiedeten Wahlprogramm nichts mehr zu lesen. Da fragt man sich, was nun gilt. Das wüssten nicht nur die vielen Unternehmen gerne, die von der Maßnahme profitieren würden, sondern auch wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wenn Herr Steinbrück die Aufbewahrungspflichten wirklich verkürzen möchte, muss er dafür nicht bis nach der Bundestagswahl warten: Wir stehen bereit, um diese Maßnahme kurzfristig zu beschließen und umzusetzen.
Gleiches gilt im Übrigen für die in den Siegener Thesen versprochene Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer. Auch sie hatte nur eine Halbwertzeit von einer Woche und schaffte es leider nicht ins SPD Wahlprogramm.
Der Kanzlerkandidat hat von seiner Partei Beinfreiheit eingefordert. Das macht aber offenbar sein Parteivorsitzender Sigmar Gabriel nicht mit!"
Hintergrund
Die Bundesregierung hatte in ihrem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau am 14.12.2011 beschlossen, die Aufbewahrungspflichten für Belege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen. Nach Beratungen mit den Ländern hatte die Bundesregierung am 23. Mai 2012 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre, ab 2015 auf sieben Jahre vorsah. Diese Regelung wurde im Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP, d.h. unter Ablehnung der SPD und der Grünen am 25.10.2012 beschlossen. Dies wurde im Dezember von den rot-grün regierten Ländern im Bundesrat einstimmig abgelehnt. Eine Einigung im Vermittlungsausschuss konnte nicht erzielt werden.
In seinen Siegener Thesen zum Mittelstand vom 4. März 2013 hat der Kanzler-kandidat der SPD Peer Steinbrück sein mittelstandspolitisches Wahlprogramm vorgelegt. Darin fordert er unter anderem - abweichend vom Abstimmungs-verhalten seiner Partei im Deutschen Bundestag - die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege. Im Wahlprogramm der SPD, das Herr Steinbrück mit dem SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel am 11. März vorgestellt hat, ist die Maßnahme nicht mehr als Forderung enthalten.
Die seinerzeit im Bundestag verabschiedete Regelung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen hätte zu einer Entlastung der Unternehmen von insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich geführt.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Wo sind Steinbrücks Versprechen für den Mittelstand
Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und Parteichef Sigmar Gabriel haben am vergangenen Montag das Wahlprogramm der SPD vorgestellt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten:
"Herr Steinbrück ändert seine Meinung, was er für den Mittelstand im Falle eines Wahlsiegs tun möchte, mittlerweile im Wochentakt! Leider verwirft er nur die guten Vorschläge: Die Giftmischung aus Vermögensteuer, Erbschaftsteuererhöhung, Kapitalertragsteuererhöhung und Anhebung der Einkommensteuersätze bleibt leider zu Lasten unserer vielen mittelständischen Unternehmen und Familienbetriebe auf seiner Agenda.
In seinen Siegener Thesen vom 4. März hat Herr Steinbrück die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege versprochen, um den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten. Da er in seiner Braunschweiger Erklärung für mehr Steuergerechtigkeit vom 14. Januar sich noch damit brüstete, die Verabschiedung genau dieses Vorschlags im Bundesrat Ende letzten Jahres verhindert zu haben, war die Forderung der Verkürzung der Aufbewahrungspflichten in den Siegener Thesen eine überraschende, aber erfreuliche Wende. Denn diese Maßnahme würde die Unternehmen um jährlich 2,5 Milliarden Euro jährlich entlasten.
Nach diesem Hin und Her nun erneut die Rolle rückwärts: Von dieser schönen Maßnahme ist in dem am Montag vom SPD-Parteipräsidium verabschiedeten Wahlprogramm nichts mehr zu lesen. Da fragt man sich, was nun gilt. Das wüssten nicht nur die vielen Unternehmen gerne, die von der Maßnahme profitieren würden, sondern auch wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wenn Herr Steinbrück die Aufbewahrungspflichten wirklich verkürzen möchte, muss er dafür nicht bis nach der Bundestagswahl warten: Wir stehen bereit, um diese Maßnahme kurzfristig zu beschließen und umzusetzen.
Gleiches gilt im Übrigen für die in den Siegener Thesen versprochene Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer. Auch sie hatte nur eine Halbwertzeit von einer Woche und schaffte es leider nicht ins SPD Wahlprogramm.
Der Kanzlerkandidat hat von seiner Partei Beinfreiheit eingefordert. Das macht aber offenbar sein Parteivorsitzender Sigmar Gabriel nicht mit!"
Hintergrund
Die Bundesregierung hatte in ihrem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau am 14.12.2011 beschlossen, die Aufbewahrungspflichten für Belege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen. Nach Beratungen mit den Ländern hatte die Bundesregierung am 23. Mai 2012 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre, ab 2015 auf sieben Jahre vorsah. Diese Regelung wurde im Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP, d.h. unter Ablehnung der SPD und der Grünen am 25.10.2012 beschlossen. Dies wurde im Dezember von den rot-grün regierten Ländern im Bundesrat einstimmig abgelehnt. Eine Einigung im Vermittlungsausschuss konnte nicht erzielt werden.
In seinen Siegener Thesen zum Mittelstand vom 4. März 2013 hat der Kanzler-kandidat der SPD Peer Steinbrück sein mittelstandspolitisches Wahlprogramm vorgelegt. Darin fordert er unter anderem - abweichend vom Abstimmungs-verhalten seiner Partei im Deutschen Bundestag - die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege. Im Wahlprogramm der SPD, das Herr Steinbrück mit dem SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel am 11. März vorgestellt hat, ist die Maßnahme nicht mehr als Forderung enthalten.
Die seinerzeit im Bundestag verabschiedete Regelung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen hätte zu einer Entlastung der Unternehmen von insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich geführt.
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