13.03.2013 13:04 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Gutachten: Bund ist bei Finanzierung der Arbeit gegen Rechts zuständig
Kurzfassung: Gutachten: Bund ist bei Finanzierung der Arbeit gegen Rechts zuständigZu dem heute veröffentlichten Gutachten über die Finanzierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus erklärt der Sprecher der AG S ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 13.03.2013] Gutachten: Bund ist bei Finanzierung der Arbeit gegen Rechts zuständig
Zu dem heute veröffentlichten Gutachten über die Finanzierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus erklärt der Sprecher der AG Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:
Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung durch den Bund ist verfassungsrechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommen Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) in ihrem Gutachten, das sie im Auftrag von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus erstellt haben.
Die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus unterliegt laut dem Gutachten "staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung".
Damit ist jetzt nicht nur der Bundesgesetzgeber befugt und gefordert, eine gesetzliche Lösung für die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit zu finden, auch die Länder bleiben ausdrücklich weiter mit im Boot. Wir müssen aber eine Lösung finden, die keinen der Beteiligten überfordert. Ziel des gesamten Prozesses muss es sein, dass wir verhindern, dass die Träger der Arbeit gegen Rechtsextremismus alle drei Jahre im Regen stehen.
Das Autoren des Gutachtens widersprechen der aktuellen Auffassung des Bundesfamilienministeriums, wonach die seit Jahren erfolgreiche Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne.
Die Konsequenz der Bundesregierung muss nun eigentlich sein, Strukturen zu schaffen, die eine dauerhafte Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindschaft und Antiziganismus ermöglichen. Es ist unvorstellbar, dass Ministerin Schröder das - bei ihrem bisherigen Arbeitstempo - noch bis zur Bundestagswahl schafft.
Die SPD wird unmittelbar mit Beginn der nächsten Wahlperiode ein Finanzierungskonzept zur Förderung des Kampfes gegen Rechtsextremismus vorlegen. Ziel ist, Projekte, Initiativen und Strukturen langfristig, dynamisch und unbürokratisch zu fördern. Die derzeitige Gängelung, die verqueren Verdächtigungen und bürokratischen Popanze der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP werden wir beenden.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
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Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung durch den Bund ist verfassungsrechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommen Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) in ihrem Gutachten, das sie im Auftrag von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus erstellt haben.
Die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus unterliegt laut dem Gutachten "staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung".
Damit ist jetzt nicht nur der Bundesgesetzgeber befugt und gefordert, eine gesetzliche Lösung für die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit zu finden, auch die Länder bleiben ausdrücklich weiter mit im Boot. Wir müssen aber eine Lösung finden, die keinen der Beteiligten überfordert. Ziel des gesamten Prozesses muss es sein, dass wir verhindern, dass die Träger der Arbeit gegen Rechtsextremismus alle drei Jahre im Regen stehen.
Das Autoren des Gutachtens widersprechen der aktuellen Auffassung des Bundesfamilienministeriums, wonach die seit Jahren erfolgreiche Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne.
Die Konsequenz der Bundesregierung muss nun eigentlich sein, Strukturen zu schaffen, die eine dauerhafte Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindschaft und Antiziganismus ermöglichen. Es ist unvorstellbar, dass Ministerin Schröder das - bei ihrem bisherigen Arbeitstempo - noch bis zur Bundestagswahl schafft.
Die SPD wird unmittelbar mit Beginn der nächsten Wahlperiode ein Finanzierungskonzept zur Förderung des Kampfes gegen Rechtsextremismus vorlegen. Ziel ist, Projekte, Initiativen und Strukturen langfristig, dynamisch und unbürokratisch zu fördern. Die derzeitige Gängelung, die verqueren Verdächtigungen und bürokratischen Popanze der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP werden wir beenden.
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, 11011 Berlin, Deutschland
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