Landeregierung verschleiert geplante Holzeinschläge in Naturschutzgebieten

Kurzfassung: Landeregierung verschleiert geplante Holzeinschläge in NaturschutzgebietenObwohl erste Kahlschläge sowie künstliche Anpflanzungen in Naturschutzgebieten im Spreewald schon beantragt sind, weigert s ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 13.03.2013] Landeregierung verschleiert geplante Holzeinschläge in Naturschutzgebieten

Obwohl erste Kahlschläge sowie künstliche Anpflanzungen in Naturschutzgebieten im Spreewald schon beantragt sind, weigert sich die Landesregierung, dies in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Vorsitzenden der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, anzugeben.
Im Spreewald wurden in Folge eines Hochwassers 2010 und 2011 große Waldflächen geflutet, um Schäden von landwirtschaftlichen Flächen abzuwenden. Durch die langfristige Überstauung sind viele der Bestände nun großflächig abgestorben. Als daraufhin ein Kahlschlag einer betroffenen Fläche in einem Naturschutzgebiet beantrage wurde, stoppe der NABU Brandenburg dies vor Gericht. In der nun vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage gab die Landesregierung an, einer natürlichen Wiederbewaldung den Vorzug geben zu wollen. Holznutzungen sollten lediglich kleinflächig durchführt werden.
Die Realität sieht allerdings anders aus. So wurde bereits ein Antrag von Seiten der Landeswaldoberförsterei Lübben gestellt, auf 10 benachbarten Flächen in einem Naturschutzgebiet flächenhaft Holz einzuschlagen. Weiterhin ist beantragt, mit Baggern Hügel und Rabatten herzustellen, auf welchen dann Altersklassenwälder gepflanzt werden sollen. Offensichtlich sollten Nutzungen in Naturschutzgebieten so lange wie möglich geheim gehalten werden. Konkrete Fragen dazu wurden entweder gar nicht oder ausweichend beantwortet.
AXEL VOGEL fordert Landesregierung und Landesforstverwaltung auf Naturschutzgebiete zu respektieren. 'Es kann nicht sein, dass der Landesbetrieb Forst dort erst Holz einschlagen und diese dann neu bepflanzen will. Wo wäre da dann noch der Unterschied zum privaten Wirtschaftswald? Der Landesforstbetrieb ist dem Gemeinwohl verpflichtet und sollte auch nicht versuchen, das Kahlschlagsverbot ab 1 ha Fläche durch Tricksereien mit Flächengrößen mit 0,95 ha zu umgehen.'
Zur Antwort auf die Kleine Anfrage:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_6900/6984.pdf

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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