Bundesregierung hat heute das KfW-Änderungsgesetz beschlossen und reformiert damit die Aufsicht von Deutschlands größter Förderbank

Kurzfassung: Bundesregierung hat heute das KfW-Änderungsgesetz beschlossen und reformiert damit die Aufsicht von Deutschlands größter FörderbankMit dem KfW-Änderungsgesetz setzt die Bundesregierung den Koalit ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 13.03.2013] Bundesregierung hat heute das KfW-Änderungsgesetz beschlossen und reformiert damit die Aufsicht von Deutschlands größter Förderbank

Mit dem KfW-Änderungsgesetz setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag um. Künftig sollen wesentliche bankaufsichtsrechtliche Standards auch für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten. Die Aufsicht soll durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank erfolgen. Die Rechtsverordnung wird vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen.
Die KfW wendet bereits heute einen Teil der bankaufsichtsrechtlichen Standards auf freiwilliger Basis an. Mit dem Gesetzentwurf soll diese Praxis nun erweitert, kodifiziert und transparent gemacht werden. Die Regelungen werden damit verbindlich. Zentrale bankaufsichtsrechtliche Standards des Kreditwesengesetz (KWG) werden entsprechend auf die KfW angewendet. Die KfW ist auch in Zukunft kein normales Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes. Die Förderfähigkeit der KfW soll durch das Gesetzgebungsvorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsverordnung geregelt werden, dass z. B. die Eigenmittelanforderungen, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die Vorgaben für das Kreditgeschäft von der KfW entsprechend anzuwenden sind. Bei der Auswahl und Anwendung der im Einzelnen geltenden Rechtsvorschriften wird der staatliche Förderauftrag und das besondere Geschäftsmodell der KfW Berücksichtigung finden. Am Gewinnausschüttungsverbot ändert sich durch das KfW-Änderungsgesetz nichts.
Die ordnungsgemäße Anwendung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen soll durch die BaFin beaufsichtigt werden. Die BaFin nimmt diese Aufgabe auch bei anderen Förderbanken wahr und ist dafür am besten geeignet.

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 2242-0
Telefax: 030 - 2242-3260
Mail: Poststelle@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/

Weitere Informationen
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
Bundesministerium der Finanzen (BMF),
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 030 - 2242-0; http://www.bundesfinanzministerium.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 - 2242-0
Fax:
030 - 2242-3260
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/74699

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-der-finanzen-bmf-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesregierung hat heute das KfW-Änderungsgesetz beschlossen und reformiert damit die Aufsicht von Deutschlands größter Förderbank" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundesregierung hat heute das KfW-Änderungsgesetz beschlossen und reformiert damit die Aufsicht von Deutschlands größter Förderbank" ist Bundesministerium der Finanzen (BMF), vertreten durch .