13.03.2013 14:17 Uhr in Gesellschaft & Familie von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Eindruck der versuchten Einflussnahme ist nicht entkräftet
Kurzfassung: Eindruck der versuchten Einflussnahme ist nicht entkräftetDie Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MARIE LUISE VON HALEM hat die heut ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 13.03.2013] Eindruck der versuchten Einflussnahme ist nicht entkräftet
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MARIE LUISE VON HALEM hat die heutigen Erläuterungen von Staatskanzleichef Albrecht Gerber im Hauptausschuss zum Vorwurf der Einflussnahme des ihm unterstehenden Regierungssprechers auf das Nachrichtenprogramm des Rundfunks Berlin Brandenburg kritisiert.
'Staatskanzleichef Albrecht Gerber konnte den Eindruck, dass sein Haus versucht hat, Einfluss auf das RBB-Programm zu nehmen, nicht entkräften. Den Anschein erwecken zu wollen, der Regierungssprecher habe ohne Hintergedanken mit dem Chefredakteur telefoniert und dieser unabhängig von dem Anruf den Beitrag umschneiden lassen, ist naiv.
Regierungssprecher Thomas Braune hatte seinen Anruf beim RBB unter anderem damit begründet, dass es seine Aufgabe sei, `auf unkorrekte Wiedergabe von Tatsachen aufmerksam´ zu machen bzw. ein `faires Miteinander´ von Regierung und Presse sicherzustellen. Doch warum der geschilderte Vorgang inkorrekt bzw. unfair im Sinne des Pressekodex gewesen sein soll, beantwortete der Staatskanzleichef nicht bzw. nur vage.
Man mag einwenden, dass die herausgeschnittene Interviewsequenz mit einem polternden Ministerpräsidenten die Aufregung nicht wert sei. Ich meine, sie ist es, denn es geht um die sehr ernste und grundsätzliche Frage, wie es die Landesregierung mit der Unabhängigkeit der Presse und der Wahrung des gebotenen Abstandes hält. Statt wegen des Interviews während der laufenden Berichterstattung den RBB-Chefredakteur aufzuscheuchen, hatte die Staatskanzlei die Möglichkeit, am Tag nach der Ausstrahlung formell bei der Intendantin ihre Auffassung zu bekunden. Der dafür zuständige Rundfunkrat hätte die Plausibilität der Kritik dann abwägen können. Doch auch auf die Frage, warum statt des Anrufs nicht allein der für solche Beschwerden vorgesehene Weg beschritten worden ist, gab Gerber keine Antwort.'
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
tobias.arbinger@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de
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twitter.com/gruenelandtagbb
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'Staatskanzleichef Albrecht Gerber konnte den Eindruck, dass sein Haus versucht hat, Einfluss auf das RBB-Programm zu nehmen, nicht entkräften. Den Anschein erwecken zu wollen, der Regierungssprecher habe ohne Hintergedanken mit dem Chefredakteur telefoniert und dieser unabhängig von dem Anruf den Beitrag umschneiden lassen, ist naiv.
Regierungssprecher Thomas Braune hatte seinen Anruf beim RBB unter anderem damit begründet, dass es seine Aufgabe sei, `auf unkorrekte Wiedergabe von Tatsachen aufmerksam´ zu machen bzw. ein `faires Miteinander´ von Regierung und Presse sicherzustellen. Doch warum der geschilderte Vorgang inkorrekt bzw. unfair im Sinne des Pressekodex gewesen sein soll, beantwortete der Staatskanzleichef nicht bzw. nur vage.
Man mag einwenden, dass die herausgeschnittene Interviewsequenz mit einem polternden Ministerpräsidenten die Aufregung nicht wert sei. Ich meine, sie ist es, denn es geht um die sehr ernste und grundsätzliche Frage, wie es die Landesregierung mit der Unabhängigkeit der Presse und der Wahrung des gebotenen Abstandes hält. Statt wegen des Interviews während der laufenden Berichterstattung den RBB-Chefredakteur aufzuscheuchen, hatte die Staatskanzlei die Möglichkeit, am Tag nach der Ausstrahlung formell bei der Intendantin ihre Auffassung zu bekunden. Der dafür zuständige Rundfunkrat hätte die Plausibilität der Kritik dann abwägen können. Doch auch auf die Frage, warum statt des Anrufs nicht allein der für solche Beschwerden vorgesehene Weg beschritten worden ist, gab Gerber keine Antwort.'
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