13.03.2013 15:24 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
EU-Kommission stärkt Verbraucherschutz bei den Fluggastrechten
Kurzfassung: EU-Kommission stärkt Verbraucherschutz bei den FluggastrechtenZu dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sowie der Verordnung zur Rege ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 13.03.2013] EU-Kommission stärkt Verbraucherschutz bei den Fluggastrechten
Zu dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sowie der Verordnung zur Regelung der Ansprüche bei Personenschäden, Gepäckschäden und Verspätungsschäden (EG 2027/97) erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Es ist ein gutes Signal für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die EU-Kommission mit ihrem heute vorgestellten Entwurf einer Änderungsverordnung die Fluggastrechte weiter stärken will. Einen solchen Vorschlag hatte ich gemeinsam mit meinem Kollegen Minister Ramsauer bereits vor drei Jahren bei der Kommission angeregt.
Der Entwurf verbessert den Verbraucherschutz. Er schafft in vielen Bereichen mehr Rechtsicherheit für die Verbraucher, weil er viele der Unklarheiten und Unstimmigkeiten der bisher geltenden Verordnung beseitigt, die in der Vergangenheit zu zahlreichen Streitigkeiten beim Europäischen Gerichtshof geführt haben.
Für den Fluggast ist aber auch wichtig, dass er seine Ansprüche schnell und unbürokratisch durchsetzen kann: Er muss ohne Schwierigkeiten erkennen können, wie er seine Ansprüche beim Luftfahrtunternehmen anmelden kann und wie viel Zeit sich das Luftfahrtunternehmen für eine Antwort nehmen kann. Hier setzt das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr an. Dieses sorgt dafür, dass der Fluggast künftig das Schlichtungsverfahren Anspruch nehmen kann, wenn die Anmeldung der Ansprüche beim Luftfahrtunternehmen nicht zum Erfolg geführt hat.
Schließlich muss auch die richtige Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und den Interessen der Airlines gefunden werden. Der Vorschlag der Kommission sieht daher vor, dass die Betreuungsansprüche von Fluggästen in Fällen höherer Gewalt, die von Luftfahrtunternehmen nicht zu verantworten sind - wie zum Beispiel der Sperrung des Luftraums infolge der Vulkanasche - nunmehr begrenzt werden sollen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zu dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sowie der Verordnung zur Regelung der Ansprüche bei Personenschäden, Gepäckschäden und Verspätungsschäden (EG 2027/97) erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Es ist ein gutes Signal für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die EU-Kommission mit ihrem heute vorgestellten Entwurf einer Änderungsverordnung die Fluggastrechte weiter stärken will. Einen solchen Vorschlag hatte ich gemeinsam mit meinem Kollegen Minister Ramsauer bereits vor drei Jahren bei der Kommission angeregt.
Der Entwurf verbessert den Verbraucherschutz. Er schafft in vielen Bereichen mehr Rechtsicherheit für die Verbraucher, weil er viele der Unklarheiten und Unstimmigkeiten der bisher geltenden Verordnung beseitigt, die in der Vergangenheit zu zahlreichen Streitigkeiten beim Europäischen Gerichtshof geführt haben.
Für den Fluggast ist aber auch wichtig, dass er seine Ansprüche schnell und unbürokratisch durchsetzen kann: Er muss ohne Schwierigkeiten erkennen können, wie er seine Ansprüche beim Luftfahrtunternehmen anmelden kann und wie viel Zeit sich das Luftfahrtunternehmen für eine Antwort nehmen kann. Hier setzt das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr an. Dieses sorgt dafür, dass der Fluggast künftig das Schlichtungsverfahren Anspruch nehmen kann, wenn die Anmeldung der Ansprüche beim Luftfahrtunternehmen nicht zum Erfolg geführt hat.
Schließlich muss auch die richtige Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und den Interessen der Airlines gefunden werden. Der Vorschlag der Kommission sieht daher vor, dass die Betreuungsansprüche von Fluggästen in Fällen höherer Gewalt, die von Luftfahrtunternehmen nicht zu verantworten sind - wie zum Beispiel der Sperrung des Luftraums infolge der Vulkanasche - nunmehr begrenzt werden sollen.
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