13.03.2013 17:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion
Teilzeitarbeit darf nicht in die Sackgasse führen
Kurzfassung: Teilzeitarbeit darf nicht in die Sackgasse führenRechtsanspruch auf Rückkehr in die VollzeitstelleSpitzen aus Bundesregierung, Gewerkschaften und Wirtschaft haben am Dienstag beim Familiengipfel Maà ...
[CDU/CSU-Fraktion - 13.03.2013] Teilzeitarbeit darf nicht in die Sackgasse führen
Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitstelle
Spitzen aus Bundesregierung, Gewerkschaften und Wirtschaft haben am Dienstag beim Familiengipfel Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
"Das geltende Teilzeitrecht muss den Wünschen der Beschäftigten und den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt Rechnung tragen. Daher sind Änderungen notwendig. Fast zwei Millionen der Teilzeitbeschäftigten würden gerne mehr arbeiten. Dieses Wertschöpfungspotential bleibt bisher ungenutzt. Dabei brächte ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitstelle Vorteile sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Daher sollte Teilzeit nicht wir bisher für unbestimmte Zeit, sondern für eine vereinbarte zeitlich begrenzte Dauer in Anspruch genommen werden. Teilzeitbeschäftigte wären berechtigt und verpflichtet, nach deren Ablauf auf ihren Stellenumfang zurückzukehren. Dies bringt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die benötigte Planungssicherheit. Damit Arbeitgeber nicht unzumutbar belastet werden, könnte die Arbeitszeitaufstockung dann abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Die oftmals geltende Regel einmal Teilzeit - immer Teilzeit muss durchbrochen werden. Für Väter und Mütter, die einige Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich intensiver um die Kindererziehung zu kümmern, darf Teilzeitarbeit nicht in die Sackgasse führen. Vor allem Frauen hindert Teilzeitarbeit an einem weiteren Erwerbs- und Karriereverlauf und einer guten Alterssicherung. Hier böte der Rechtsanspruch, zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren oder Arbeitszeit aufzustocken, Hilfe."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitstelle
Spitzen aus Bundesregierung, Gewerkschaften und Wirtschaft haben am Dienstag beim Familiengipfel Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
"Das geltende Teilzeitrecht muss den Wünschen der Beschäftigten und den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt Rechnung tragen. Daher sind Änderungen notwendig. Fast zwei Millionen der Teilzeitbeschäftigten würden gerne mehr arbeiten. Dieses Wertschöpfungspotential bleibt bisher ungenutzt. Dabei brächte ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitstelle Vorteile sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Daher sollte Teilzeit nicht wir bisher für unbestimmte Zeit, sondern für eine vereinbarte zeitlich begrenzte Dauer in Anspruch genommen werden. Teilzeitbeschäftigte wären berechtigt und verpflichtet, nach deren Ablauf auf ihren Stellenumfang zurückzukehren. Dies bringt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die benötigte Planungssicherheit. Damit Arbeitgeber nicht unzumutbar belastet werden, könnte die Arbeitszeitaufstockung dann abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Die oftmals geltende Regel einmal Teilzeit - immer Teilzeit muss durchbrochen werden. Für Väter und Mütter, die einige Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich intensiver um die Kindererziehung zu kümmern, darf Teilzeitarbeit nicht in die Sackgasse führen. Vor allem Frauen hindert Teilzeitarbeit an einem weiteren Erwerbs- und Karriereverlauf und einer guten Alterssicherung. Hier böte der Rechtsanspruch, zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren oder Arbeitszeit aufzustocken, Hilfe."
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