Müller: Bundesregierung schützt und stärkt Verbraucher

Kurzfassung: Müller: Bundesregierung schützt und stärkt VerbraucherVerbraucherpolitik soll die Menschen unterstützen, ohne sie zu bevormunden. Beim "Forum Privater Haushalt" des Deutschen Sparkassen- und Girov ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 14.03.2013] Müller: Bundesregierung schützt und stärkt Verbraucher

Verbraucherpolitik soll die Menschen unterstützen, ohne sie zu bevormunden. Beim "Forum Privater Haushalt" des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes betonte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, am Donnerstag in Berlin:
"Unsere Verbraucherpolitik steht auf den zwei Säulen Sicherheit und Selbstbestimmung. Diese beiden gleichwertigen Ziele der Verbraucherpolitik ergänzen einander." Die eigenen Möglichkeiten und Bedürfnisse zu erkennen sowie mögliche Risiken und Chancen abzuwägen, gehöre zu den Alltagskompetenzen der Verbraucher. Unabhängig von persönlichen Präferenzen und Interessen gebe es aber auch Produkte und Dienstleistungen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher ein übergreifendes Interesse daran hätten, vor gesundheitlichen Gefahren oder unlauteren Machenschaften geschützt zu werden. Hier sei der Staat gefordert, rechtliche Regelungen zu schaffen und deren Durchsetzung streng zu kontrollieren.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen habe die Bundesregierung in zahlreichen Bereichen reagiert: So ermögliche das Pfändungsschutzkonto überschuldeten Verbrauchern die weitere Teilnahme am Wirtschaftsleben. Gebühren für Bargeldabhebungen werden an fremden Geldautomaten angezeigt. Mittlerweile werden Verbraucher deutlich besser als früher auch über die Konditionen für Kredite informiert. Die Kreditwürdigkeitsprüfung schützt Verbraucher vor Überschuldung. Auch die Abtretung von Krediten an Finanzinvestoren ist erschwert worden. Die Qualität der Anlageberatung wurde erhöht durch berufliche Anforderungen an Bankmitarbeiter und gewerbliche Vermittler, deren Registrierungspflicht sowie das Beratungsprotokoll. Die gesetzliche Verankerung der Honorarberatung schafft eine Alternative zur provisionsbasierten Beratung. Das Produktinformationsblatt ermöglicht eine bewusstere Anlageentscheidung. Der Graue Kapitalmarkt ist zudem streng reguliert worden. Geschlossene Fonds dürfen nur in bestimmte Anlageobjekte investieren und müssen eine Risikomischung aufweisen. "Ganz gleich, ob man den Bereich Girokonto, Kredit oder Geldanlage betrachtet: Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen so verbessert, dass sich Verbraucher auf diesem Markt sicherer und selbstbestimmter bewegen können", sagte Müller.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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