15.03.2013 08:39 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Soll der Arbeitnehmer freiwillige Zahlleistungen vom Arbeitgeber erhalten, so müssen diese - gemäß dem Transparenzgebot des BGB - eindeutig im Arbeitsvertrag als solche ausgewiesen sein.
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Autor der Pressemeldung "Arbeitsvertrag muss optionale Zahlleistungen des Arbeitgebers unmissverständlich ausweisen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.