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Arbeitsvertrag muss optionale Zahlleistungen des Arbeitgebers unmissverständlich ausweisen
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Soll der Arbeitnehmer freiwillige Zahlleistungen vom Arbeitgeber erhalten, so müssen diese - gemäß dem Transparenzgebot des BGB - eindeutig im Arbeitsvertrag als solche ausgewiesen sein. ... weiter lesen Quelle
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