Bundeslandwirtschaftsministerium kämpft für den Erhalt des hohen Schutzniveaus von Bienen in Deutschland

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[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 15.03.2013] Bundeslandwirtschaftsministerium kämpft für den Erhalt des hohen Schutzniveaus von Bienen in Deutschland

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bedauert, dass es einem Vorschlag der EU-Kommission zur europaweiten Einschränkung der Pflanzenschutzmittelgruppe Neonikotinoide zum Schutz der Bienen heute in Brüssel aufgrund gravierender Bedenken nicht zustimmen konnte.
Auch wenn der Vorschlag eine Reihe von Elementen enthält, die dem bisherigen Vorgehen in Deutschland entsprechen, fehlen doch einige wichtige Regelungen. So kann der Vorschlag der EU-Kommission dazu führen, dass es schwieriger wird, das hohe Schutzniveau für Bienen in Deutschland zu halten. Deshalb hat sich Deutschland bei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit (STALUT) enthalten. Deutschland hatte in den Verhandlungen alles daran gesetzt, wichtige Regelungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und einen umfangreichen Bienenschutz in Deutschland sicherstellen, auch in der EU-Regelung zu verankern. Dies ist nicht gelungen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll die Verwendung von Neonikotinoiden als Beizmittel für Wintergetreide in ganz Europa möglich sein. In Deutschland ist dies jedoch wegen der damit verbundenen Risiken für Bienen verboten. 2012 waren in Deutschland über fünf Millionen Hektar mit Wintergetreide bestellt, das sind mehr als 40 Prozent der Gesamtackerfläche.
In der Abstimmung ist weder die notwendige qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission noch gegen den Vorschlag zustande gekommen. Der Vorschlag der Kommission wird nun voraussichtlich in einem Berufungsverfahren weiter verhandelt. Eine endgültige Äußerung der EU-Kommission zum weiteren Verfahren steht noch aus. Deutschland wird die Zeit für weitere Beratungen mit allen Beteiligten nutzen und sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag auch auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Deutschland nachbessert und risikobasiert im Sinne eines besseren Bienenschutzes vorgeht.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das ist Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist, hatte bereits 2009 die Zulassung der Neonikotinoide zur Saatgutanwendung bei Mais und Getreide ausgesetzt und die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat von entsprechendem Saatgut verboten. Bislang haben neben Deutschland in Europa nur drei weitere Mitgliedsstaaten überhaupt Maßnahmen zum Schutz der Bienen eingeführt. Würde die Europäische Kommission schwächere Maßnahmen beschließen, wäre Deutschland an diese Vorgaben gebunden.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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