18.03.2013 15:27 Uhr in Auto & Motorrad von ADAC
ADAC: EU-Kommission weiterhin auf dem "Holzweg – Fristenverkürzung bei der HU macht keinen Sinn
Kurzfassung: ADAC: EU-Kommission weiterhin auf dem "Holzweg" - Fristenverkürzung bei der HU macht keinen Sinn Am Dienstag (19. März 2013) wird im federführenden EU-Parlamentsausschuss über die technische Über ...
[ADAC - 18.03.2013] ADAC: EU-Kommission weiterhin auf dem "Holzweg" - Fristenverkürzung bei der HU macht keinen Sinn
Am Dienstag (19. März 2013) wird im federführenden EU-Parlamentsausschuss über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen debattiert. Dabei macht es laut ADAC keinen Sinn, den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über "verkürzte Fristen bei der Hauptuntersuchung (HU)" erneut aufzugreifen. Fristverkürzungen führen nicht zu mehr Verkehrssicherheit, sondern verursachen beim Autofahrer nur unnötige Kosten. Außerdem: Auch bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besteht kein politischer Wille für eine HU mit verkürzten Fristen. Die EU-Verkehrsminister sprachen sich deshalb bereits im Januar 2013 gegen Fristenverkürzungen aus.
Der ADAC hat schon seit Beginn der Debatte um die Prüfintervalle bei der HU anhand anerkannter Unfallforschungen und -statistiken nachgewiesen, dass eine Verkürzung der Fristen keinesfalls zu mehr Verkehrssicherheit führt. Umfangreiche Studien, die der ADAC zusammen mit Forschungseinrichtungen durchgeführt hat, belegen, dass im zweiten Jahr nach der letzten HU die Unfallzahlen von Altfahrzeugen sogar unter denen der Pkw liegen, deren HU erst ein Jahr zurück lag. Auch eine Verkürzung in Kombination mit einer Laufzeitgrenze von 160 000 km bringt nicht mehr Sicherheit, sondern belastet den Geldbeutel der Autofahrer um ca. 630 Millionen Euro im Jahr. Diese Einnahmen würden nur die Kassen der technischen Prüfdienste füllen.
Von der EU-Kommission wurde ursprünglich vorgeschlagen, dass Fahrzeuge ab einem Alter von sieben Jahren künftig jedes Jahr im Rahmen einer HU überprüft werden sollen.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt.
Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Am Westpark 8
81373 München
Deutschland
Telefon: 089/ 76 76-0
Telefax: 089/76 76-87 01
Mail: presse@adac.de
URL: http://www.adac.de
Am Dienstag (19. März 2013) wird im federführenden EU-Parlamentsausschuss über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen debattiert. Dabei macht es laut ADAC keinen Sinn, den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über "verkürzte Fristen bei der Hauptuntersuchung (HU)" erneut aufzugreifen. Fristverkürzungen führen nicht zu mehr Verkehrssicherheit, sondern verursachen beim Autofahrer nur unnötige Kosten. Außerdem: Auch bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besteht kein politischer Wille für eine HU mit verkürzten Fristen. Die EU-Verkehrsminister sprachen sich deshalb bereits im Januar 2013 gegen Fristenverkürzungen aus.
Der ADAC hat schon seit Beginn der Debatte um die Prüfintervalle bei der HU anhand anerkannter Unfallforschungen und -statistiken nachgewiesen, dass eine Verkürzung der Fristen keinesfalls zu mehr Verkehrssicherheit führt. Umfangreiche Studien, die der ADAC zusammen mit Forschungseinrichtungen durchgeführt hat, belegen, dass im zweiten Jahr nach der letzten HU die Unfallzahlen von Altfahrzeugen sogar unter denen der Pkw liegen, deren HU erst ein Jahr zurück lag. Auch eine Verkürzung in Kombination mit einer Laufzeitgrenze von 160 000 km bringt nicht mehr Sicherheit, sondern belastet den Geldbeutel der Autofahrer um ca. 630 Millionen Euro im Jahr. Diese Einnahmen würden nur die Kassen der technischen Prüfdienste füllen.
Von der EU-Kommission wurde ursprünglich vorgeschlagen, dass Fahrzeuge ab einem Alter von sieben Jahren künftig jedes Jahr im Rahmen einer HU überprüft werden sollen.
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