Anerkennungsgesetz: Koalition feiert schon Beinahe-Vorlage eines Entwurfs

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 07.03.2011
Pressemitteilung vom: 07.03.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur der Vorlage eines Referentenentwurfes zu einem Anerkennungsgesetz fuer auslaendische Qualifikationen erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann: Wie verzweifelt muss eine Koalition ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 07.03.2011] Anerkennungsgesetz: Koalition feiert schon Beinahe-Vorlage eines Entwurfs


Zur der Vorlage eines Referentenentwurfes zu einem Anerkennungsgesetz fuer auslaendische Qualifikationen erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Wie verzweifelt muss eine Koalition sein, wenn ihre Fachpolitiker bereits die ueberfaellige Vorlage eines Referentenentwurfes - also einer exekutiven Arbeitsgrundlage fuer etwas, was noch kommen soll - als Anlass fuer eine Jubelmeldung nehmen. Sicher, ohne diesen Entwurf koennen die internen ministeriellen Fachanhoerungen nicht stattfinden. Aber als Gegenstand einer politischen Einschaetzung taugt doch wohl erst der Kabinettsentwurf, auf den wir nach nunmehr knapp eineinhalb Jahren weiter warten. So ueberrascht es auch nicht, dass die Union heute nicht viel mehr als ihre "Wir wollen"-Bausteine aus dem Koalitionsvertrag in den Aether gegeben hat. Mehr ist eben derzeit auch nicht drin.

Die SPD wird dieses Projekt hingegen sachbezogen beraten und die Interessen der Betroffenen in den Mittelpunkt stellen. Dazu werden wir vor allem vier Fragen an den kommenden Gesetzentwurf
richten:

1. Wie stellt der Entwurf sicher, dass die Betroffenen umgehend ueber Moeglichkeiten und Verfahren informiert und auch bis zum Ergebnis betreut werden angesichts der Vielfalt weltweiter Bildungssysteme und des deutschen Zustaendigkeitsdschungels?

2. Wird gewaehrleistet, dass Betroffene, die an Nach- oder Anpassungsmassnahmen teilnehmen muessen, dies auch tun koennen und notfalls entsprechend bedarfsgerecht gefoerdert werden? Wie wird hier auch eine finanzielle Ueberforderung der Betroffenen etwa durch Einnahmeausfaelle oder Verfahrensgebuehren ausgeschlossen?

3. Werden die zustaendigen Stellen personell und finanziell auch faktisch in die Lage versetzt, die hohen Anforderungen des Entwurfs zu erfuellen, etwa hinsichtlich der Dreimonatsfrist?

4. Wie wird sichergestellt, dass getroffene Entscheidungen bundesweit vergleichbar getroffen werden und Ergebnisse ohne neues Verfahren laenderuebergreifend gueltig bleiben?

Die SPD wird bei Vorlage des Kabinettsentwurfs eine erste Bewertung vorstellen. Die endgueltige Position zum Gesetzesvorhaben werden wir aber von den Antworten der Koalition auf diese vier Kernfragen abhaengig machen, die wir in den Mittelpunkt der kommenden Gesetzesanhoerung stellen werden. Erst dann wird sich zeigen, ob das ueberlange Feilen am Entwurf wirklich auch zu belastbaren Loesungen gefuehrt hat.


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