20.03.2013 11:23 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV: BHG-Urteil zu Kachelmann ist im Sinne der Pressefreiheit
Kurzfassung: DJV: BHG-Urteil zu Kachelmann ist im Sinne der PressefreiheitBerlin, 20.03.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kachelmann-Berichterstattung.D ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 20.03.2013] DJV: BHG-Urteil zu Kachelmann ist im Sinne der Pressefreiheit
Berlin, 20.03.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kachelmann-Berichterstattung.
Der BHG hat gestern eine Klage von Jörg Kachelmann gegen eine ihn betreffende Berichterstattung zu den intimen Details aus dem Strafverfahren in Mannheim abgeschmettert (VI ZR 93/12).
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Das BGH-Urteil ist sehr differenziert. Es handelt sich daher keinesfalls um einen Freifahrtschein für Sensationsberichterstattung." Es stehe aber fest, dass der Inhalt einer öffentlichen Verhandlung auch von der Presse wiedergegeben werden muss. "Das hat der BGH im Sinne der Pressefreiheit bestätigt."
Michael Konken machte gleichzeitig klar, "dass der Schutz von Zeugen und Opfern Vorrang vor der Berichterstattung haben muss. Dafür haben wir aber schon den Pressekodex des deutschen Presserates. Dieser steckt den Medien klare Grenzen."
Kachelmann hat auf Twitter angekündigt, über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nachzudenken.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Eva Werner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Berlin, 20.03.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kachelmann-Berichterstattung.
Der BHG hat gestern eine Klage von Jörg Kachelmann gegen eine ihn betreffende Berichterstattung zu den intimen Details aus dem Strafverfahren in Mannheim abgeschmettert (VI ZR 93/12).
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Das BGH-Urteil ist sehr differenziert. Es handelt sich daher keinesfalls um einen Freifahrtschein für Sensationsberichterstattung." Es stehe aber fest, dass der Inhalt einer öffentlichen Verhandlung auch von der Presse wiedergegeben werden muss. "Das hat der BGH im Sinne der Pressefreiheit bestätigt."
Michael Konken machte gleichzeitig klar, "dass der Schutz von Zeugen und Opfern Vorrang vor der Berichterstattung haben muss. Dafür haben wir aber schon den Pressekodex des deutschen Presserates. Dieser steckt den Medien klare Grenzen."
Kachelmann hat auf Twitter angekündigt, über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nachzudenken.
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