20.03.2013 11:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Antidiskriminierungsstelle des Bundes
"Ihre Arbeit ist es wert – Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht Praxis-Ratgeber gegen Entgeltungleichheit
Kurzfassung: "Ihre Arbeit ist es wert" - Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht Praxis-Ratgeber gegen EntgeltungleichheitFrauen in Deutschland verdienen rund 22 Prozent weniger Geld als Männer. In ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 20.03.2013] "Ihre Arbeit ist es wert" - Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht Praxis-Ratgeber gegen Entgeltungleichheit
Frauen in Deutschland verdienen rund 22 Prozent weniger Geld als Männer. In fast allen anderen EU-Staaten fällt dieser "Gender Pay Gap" deutlich niedriger aus. Die Lohnlücke lässt sich nicht allein damit erklären, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder in schlechter bezahlten "Frauenberufen" arbeiten. Immer wieder kommt es vor, dass Frauen auch für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger verdienen.
"Keine Frau sollte sich das länger gefallen lassen", sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ihr Appell lautet deshalb: "Wenn Sie feststellen, dass Sie bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdienen, dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder wenden Sie sich direkt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Verlangen Sie, genauso bezahlt zu werden wie Ihre besser verdienenden männlichen Kollegen in einem vergleichbaren Job. Sie können auch rückwirkend einen Lohnausgleich geltend machen."
Tipps und Hinweise, wie die Rechtslage ist und an wen sich Frauen im Falle einer Entgeltdiskriminierung wenden können, gibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrer Broschüre "Ihre Arbeit ist es wert". Der Ratgeber ist auf der Internet-Seite der ADS als PDF-Dokument abrufbar oder kann in Papierform bestellt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat darüber hinaus eine Faktensammlung zum Thema mit einem europäischen Vergleich und eine vertiefte Übersicht mit Fragen und Antworten sowie ein Glossar zum Thema online gestellt.
Alle Fakten und Hinweise zum Thema finden Sie im Internet unter www.antidiskriminierungsstelle.de/entgeltgleichheit
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
www.antidiskriminerungsstelle.de.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Pressestelle
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Sebastian Bickerich
Kristin Döge
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de
Frauen in Deutschland verdienen rund 22 Prozent weniger Geld als Männer. In fast allen anderen EU-Staaten fällt dieser "Gender Pay Gap" deutlich niedriger aus. Die Lohnlücke lässt sich nicht allein damit erklären, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder in schlechter bezahlten "Frauenberufen" arbeiten. Immer wieder kommt es vor, dass Frauen auch für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger verdienen.
"Keine Frau sollte sich das länger gefallen lassen", sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ihr Appell lautet deshalb: "Wenn Sie feststellen, dass Sie bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdienen, dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder wenden Sie sich direkt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Verlangen Sie, genauso bezahlt zu werden wie Ihre besser verdienenden männlichen Kollegen in einem vergleichbaren Job. Sie können auch rückwirkend einen Lohnausgleich geltend machen."
Tipps und Hinweise, wie die Rechtslage ist und an wen sich Frauen im Falle einer Entgeltdiskriminierung wenden können, gibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrer Broschüre "Ihre Arbeit ist es wert". Der Ratgeber ist auf der Internet-Seite der ADS als PDF-Dokument abrufbar oder kann in Papierform bestellt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat darüber hinaus eine Faktensammlung zum Thema mit einem europäischen Vergleich und eine vertiefte Übersicht mit Fragen und Antworten sowie ein Glossar zum Thema online gestellt.
Alle Fakten und Hinweise zum Thema finden Sie im Internet unter www.antidiskriminierungsstelle.de/entgeltgleichheit
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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