20.03.2013 12:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesgerichtshof wies die Klagen von Fondsgesellschaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Containerschiffs war, auf Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen ab.
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Autor der Pressemeldung "BGH gegen Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.