GRP Rainer LLP

Bundesgerichtshof soll das Merkmal der
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Der Bundesgerichtshof (BGH) soll mit seinem Grundsatzurteil vom 25.03.2004 (Az. I ZR 205/01) das Merkmal der "Leichtfertigkeit" des Frachtführers näher bestimmt haben. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/75594

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesgerichtshof soll das Merkmal der "Leichtfertigkeit" im Transportrecht näher bestimmt haben" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundesgerichtshof soll das Merkmal der "Leichtfertigkeit" im Transportrecht näher bestimmt haben" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.