Nachhaltigkeit ist das oberste Prinzip der deutschen Waldpolitik

Kurzfassung: Nachhaltigkeit ist das oberste Prinzip der deutschen WaldpolitikEine nachhaltige Forstwirtschaft ist der Garant dafür, dass unsere Wälder auch für künftige Generationen erhalten bleiben. "Der Wald ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 21.03.2013] Nachhaltigkeit ist das oberste Prinzip der deutschen Waldpolitik

Eine nachhaltige Forstwirtschaft ist der Garant dafür, dass unsere Wälder auch für künftige Generationen erhalten bleiben. "Der Wald ist eines unserer wichtigsten Naturgüter und von großer Bedeutung für unsere Lebensqualität", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner anlässlich des "Internationalen Tags des Waldes" am 21. März in Berlin.
Obwohl Deutschland eines der am dichtesten besiedelten und industrialisierten Länder Europas ist, verfügt es über 31 Prozent Waldfläche. "Bis heute garantiert die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland den dauerhaften Erhalt des Waldes. Durch eine kluge Nutzung können die Klima- und Umweltschutzwirkungen des Waldes und seine zahlreichen Schutz- und Erholungsfunktionen gleichermaßen gesichert werden", sagte Aigner. Voraussetzung sei, dass die vielseitigen Forderungen an den Wald aufeinander abgestimmt würden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich auch auf internationaler Ebene für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und gegen Entwaldung und illegalen Holzeinschlag ein.
Dabei ist das Prinzip einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung keineswegs neu: Schon 1713 hat der sächsische Berghauptmann Hans Carl von Carlowitz sein Grundsatzwerk zur Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft verfasst. Darin fordert er, respektvoll und pfleglich mit der Natur und ihren Rohstoffen umzugehen. Er begründete damit den Begriff der Nachhaltigkeit und legte den Grundstein für eine nachhaltige Forstwirtschaft, die in Deutschland in ihren Prinzipien bis heute Bestand hat. Deutschland feiert 2013 - im "Carlowitz-Jahr" - das 300-jährige Jubiläum der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Weitere Informationen zur Waldpolitik des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie unter www.bmelv.de/waldpolitik.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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