Umweltminister Reinholz zum Weltwassertag: "Wasser ist Menschenrecht

Kurzfassung: Umweltminister Reinholz zum Weltwassertag: "Wasser ist Menschenrecht"Zugang zu sauberem Wasser in ausreichender Menge gehört zur Daseinsvorsorge"Wasserversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvors ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 21.03.2013] Umweltminister Reinholz zum Weltwassertag: "Wasser ist Menschenrecht"

Zugang zu sauberem Wasser in ausreichender Menge gehört zur Daseinsvorsorge
"Wasserversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sollte daher vor allem in kommunaler Hand bleiben" fordert Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz anlässlich des Weltwassertages am 22.März. Er bezieht sich dabei auch auf die aktuellen Diskussionen um den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Dienstleistungs-Konzessionsrichtlinie. "Nach jetzigem Sach- und Diskussionsstand würde die Konzessionsrichtlinie die Thüringer Wasserversorger nicht betreffen." gibt sich der Umweltminister zuversichtlich. Der Richtlinienentwurf der EU nimmt Wasserversorger aus, solange sie zu mehr als 80 Prozent in kommunaler Hand sind und den Großteil ihres Geschäftes mit kommunalen Dienstleistungen machen. Doch mahnt der Umweltminister hier zur Wachsamkeit, denn die Bestrebungen der EU-Kommission zur Liberalisierung des EU-Binnenmarktes auch für öffentliche Güter sind vorhanden - auch wenn Binnenmarktkommissar Barnier dies in letzter Zeit dementierte.
"Wir sind in Thüringen in der glücklichen Lage, unsere wichtigste Lebensgrundlage für Mensch, Umwelt und Natur, das Wasser, in ausreichender Menge und guter Qualität zu haben", sagte der Umweltminister. Das liegt zum einen an den natürlichen Gegebenheiten wie den wald- und wasserreichen Mittelgebirgen, aber auch an einer gut funktionierenden und verlässlichen öffentlichen Wasserversorgung und den Anstrengungen in der Abwasserentsorgung.
Dies gilt bei weitem nicht überall - weshalb die Vereinten Nationen jedes Jahr zum 22.März das Wasser in den Mittelpunkt rücken. Zu wenig oder verschmutztes Wasser gehört zu den drängenden Menschheitsproblemen: 85 Prozent der Weltbevölkerung leben in den trockensten Gebieten der Erde, 780 Mio. Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser 2,5 Milliarden Menschen haben keinen gesicherten, erschwinglichen und menschenwürdigen Zugang zu sanitären Einrichtungen und 6 bis 8 Mio. Menschen sterben jährlich an den Folgen von verschmutztem Wasser.
Hintergrund:
Zum Weltwassertag: Seit 20 Jahren wird jährlich am Weltwassertag, dem 22. März, auf die Bedeutung des Wassers als Lebensgrundlage für die Menschheit aufmerksam gemacht. Als Ergebnis der UN-Weltkonferenz über Umweltentwicklung im Jahre 1992 in Rio de Janeiro steht an diesem Tag ein Schwerpunkt im Mittelpunkt. Die "Zusammenarbeit im Wasserbereich" steht im Fokus des diesjährigen Weltwassertags. Ziel des Weltwassertags ist es, das erhöhte Kooperationspotenzial und die Herausforderungen, vor denen die globale Wasserwirtschaft angesichts der wachsenden Nachfrage, vor allem in den Entwicklungs- und Schwellenländern nach freiem Zugang zu sauberem Wasser, einer Wasserzuteilung und Dienstleistung, steht, stärker in das Bewusstsein der Menschheit zu rücken. Unterschiedliche Nutzer von Wasser haben unterschiedliche Interessen - gemeinsames Ziel aller sollte es sein, diese unterschiedlichen Interessen stärker zusammenzuführen und miteinander abzustimmen.
Zur Dienstleistungs-Konzessionsrichtlinie: Am 20.12.2011 hatte die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe vorgelegt. Dieser Entwurf war vielerorts als Versuch der Privatisierung der Wasserversorgung gedeutet worden. Mit Beschluss vom 30.02.2012 hatte sich der Bundesrat deutlich gegen den Richtlinienentwurf ausgesprochen und u. a. gefordert, dass die Trinkwasserversorgung von den Regelungen der Richtlinie ausgenommen wird. Die EU-Kommission hatte mit Schreiben vom 19.12.2012 zu diesem Bundesratsbeschluss Stellung genommen.
Der im EU-Parlament für den Richtlinienentwurf federführende Binnenmarktausschuss hat am 24.01.2013 einen Kompromissvorschlag mit wesentlichen Änderungen angenommen. Zwar kommen diese Änderungen den deutschen Interessen entgegen, aber die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin nicht ausgenommen.
Die eigenständige Wahrnehmung der Aufgabe der Wasserversorgung in Eigenbetrieben der Gemeinden und Zweckverbände wird von der Richtlinie nicht berührt. Betroffen sein können dagegen Stadtwerke mit privaten Beteiligungen von mehr als 20 Prozent.
Gegen den Richtlinienvorschlag wurde ein europaweites Bürgerbegehren initiiert www.right2water.eu . Es wurden zwischenzeitlich mehr als eine Million Unterschriften gegen den Richtlinienvorschlag gesammelt.

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