22.03.2013 09:45 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Scheinbar hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch Direktbanken haften müssen, sofern sie Kunden nicht vor einer fehlerhaften Anlageberatung durch ein vorgeschaltetes Unternehmen warnen.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Haftung von Direktbanken bei falscher Anlageberatung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.