22.03.2013 09:36 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Jetzt wird's knapp: 2. April ist Stichtag für freiwillige Rentenbeiträge
Kurzfassung: Jetzt wird's knapp: 2. April ist Stichtag für freiwillige Rentenbeiträge Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte diesen Termin nicht einfach verstreichen lassen: Noch bis D ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 22.03.2013] Jetzt wird's knapp: 2. April ist Stichtag für freiwillige Rentenbeiträge
Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte diesen Termin nicht einfach verstreichen lassen: Noch bis Dienstag, 2. April, können Beiträge rückwirkend für 2012 gezahlt werden. Das kann wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente zu sichern oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Bei der Höhe ihrer Beiträge haben die freiwillig Versicherten einen großen Spielraum: Sie können zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 88,20 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro frei wählen. Um den Erwerbsminderungsschutz zu erhalten, sollte jeder Monat mit einem Beitrag abgedeckt sein.
Wichtig ist, dass auf dem Überweisungsauftrag neben der Versicherungsnummer, dem Namen und Vornamen auch der Zeitraum angegeben wird, für den die Beiträge gelten sollen. Weitere Informationen dazu gibt es in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie im Internet unter deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de. 6/13
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse@drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte diesen Termin nicht einfach verstreichen lassen: Noch bis Dienstag, 2. April, können Beiträge rückwirkend für 2012 gezahlt werden. Das kann wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente zu sichern oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Bei der Höhe ihrer Beiträge haben die freiwillig Versicherten einen großen Spielraum: Sie können zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 88,20 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro frei wählen. Um den Erwerbsminderungsschutz zu erhalten, sollte jeder Monat mit einem Beitrag abgedeckt sein.
Wichtig ist, dass auf dem Überweisungsauftrag neben der Versicherungsnummer, dem Namen und Vornamen auch der Zeitraum angegeben wird, für den die Beiträge gelten sollen. Weitere Informationen dazu gibt es in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie im Internet unter deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de. 6/13
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